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Alt 24.07.2012, 20:38
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ReDiMa ReDiMa ist offline
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Zitat:
Zitat von Nicole Beitrag anzeigen
Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:

6. Werbung
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge,
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt.
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten.
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird.
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.

Nun zum Fall:
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat.

Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht.

Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können und wir alle wieder etwas schlauer sind

Danke vorab für Aufklärung.
Dann frag doch einfach beim DMV nach !?

Nach Deiner Definition müßte ja dann der Ärmel zum Brustbereich gehören :-D

Kragen ist Kragen und Rücken ist Rücken. So langsam komme ich mir hier wie in Absurdistan vor !!
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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