Zitat:
Zitat von goligolem
Es ist doch sowas von egal was in den überregionalen Ligen über die Ausschreibung geregelt ist in der NBV Ausschreibung steht das nicht so drin und es gibt auch noch andere Sachen die im DMV möglich sind aber im NBV halt nicht.
Von daher ist eine weitere Diskussion unnötig und bringt auch der NBV Verbandsliga nichts.
Hierzu den Passus in der NBV Ausschreibung:
1. Veranstalter
Veranstalter ist der Nordrhein-Westfälische Bahnengolf-Verband e.V..
Verantwortlich für die Organisation und den Spielbetrieb ist der NBV-Sportwart in Zusammenarbeit mit dem NBV-Sportausschuss. Er erstellt den Terminplan, legt die Reihenfolge der Spielorte fest und entscheidet über notwendige Ausweichplätze. Der Sportwart ist die erste Einspruchsinstanz in allen sportlichen Angelegenheiten. Er kann seine Aufgaben ganz oder teilweise an einen Ligenleiter / Staffelleiter delegieren.
Es steht auch nichts davon drin das der Staffelleiter Ergebnislisten erstellen muss.
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Er kann seine Aufgaben ganz oder teilweise an einen Ligenleiter / Staffelleiter delegieren
Dieser Satz sagt doch alles aus, man muß nicht alles und jedes in Paragraphen fassen.
Das der Ligaleiter in der Abt.1 des NBV die Ergebnislisten erstellt ist seit Jahrzehnten gängige Praxis und hat sich bewährt und wurde für die Kombiligen übernommen. Wie das in anderen Abteilungen gehändelt wurde ist mir nicht bekannt.
Findet sich kein Staffelleiter bleiben mehr Aufgaben beim NBV Sportwart und eine Ergebnisliste erstellt jeder Ausrichter selbst.
Wo gibt es bei dieser Handlungsweise Probleme?