Zitat:
Zitat von Schreihalz
Unter was fallen wir denn nun? ...
... oder WinterPokale Spielen können ...
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Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern ausssieh, in NRW gilt nach der aktuellen Coronaschutzverordnung vom 30. Oktober 2020 :
- Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
- Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Das verstehe ich so (bin kein Jurist): Man darf alleine oder zu zweit trainieren. Wettbewerbe, wie z.B. Winterpokale sind aber unzulässig (Amateursportbetrieb). Ausnahmen gibt es hier nur für den Berufssportbetrieb.