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Alt 11.02.2019, 20:17
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goligolem goligolem ist offline
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Zitat von head202 Beitrag anzeigen
Es ist doch eindeutig ausgesagt aus wieviel Spielern die Mannschaften bestehen. Da muß man doch nicht zusätzlich erwähnen, das ein weiterer, nämlich der Ersatzspieler nicht zugelassen ist.
Ich bin überrascht was du als Spieler mit einer Schiedsrichter B Lizenz in die Ausschreibung des NBV hinein interpretierst. Was hatte unser Lehrwart bezüglich des Ersatzspieler unter Anderem gesagt?
Es muss klar erkennbar sein das kein Ersatzspieler erlaubt ist.
Dieses ist aber in der NBV Ausschreibung nicht der Fall, hier steht lediglich drin aus wie vielen Personen ein Mannschaft besteht und wie das Rundenergebnis ermittelt wird,
Ein Ersatzspieler wird nicht erwähnt, im Gegensatz zu den Ausschreibungen von Bayern und Hessen denn da steht klar drin " es gibt keinen Ersatzspieler ".
Wenn keine klare Aussage über den Ersatzspieler gemacht wird muss zwangsläufig S1 Absatz 15.1 gelten.
Ein Ersatzspieler ist auch erst Teil einer Mannschaft wenn er eingewechselt wurde denn vorher braucht er am Spielgeschehen nicht teilnehmen, das wiederum steht in S1 Absatz 15.9

Ein ausgewechselter Mannschaftsspieler kann das Turnier beenden oder das Spiel fortsetzen. Ein Ersatzspieler kann am Turnier von dessen Beginn an teilnehmen oder das Spiel mit der Einwechslung beginnen, wobei dies der Turnierleitung spätestens 30 Minuten vor Turnierbeginn mitzuteilen ist. Diese Entscheidungen kann nur der Auswechselberechtigte treffen.

Übrigens es geht mir nicht um die Einwechslung an Sicht sondern um das was in einer Ausschreibung steht. Ich weiss auch was mit der Einführung des Streichers erreicht werden sollte nur leider steht es nicht so in der Ausschreibung drin.
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