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Alt 30.09.2013, 09:20
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Travis Travis ist offline
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Ihr vermischt da einfach Sachen, und ich finde seltsam, dass das erfahrenen Schiris wie euch passiert. Mit dem E oder V oder D ahndet man den sportlichen Verstoß während eines Turnier. Ob ein Spieler für den Schaden aufkommen muss, regelt nicht das DMV-Handbuch sondern das BGB - das hat Günter in einem anderen Thread sehr passend beschrieben.

Im Handbuch steht z.B folgendes:

Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18
(6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem
anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,

c) ein fehlender Eintrag im Spielprotokoll nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist
sowohl gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen.

Daher würde ich in einem solchen Fall wie von mir beschrieben mit E +1 vorgehen.

Ausserdem, wie willst du das denn bemessen, was für eine Strafe es gibt? Nach Schadenshöhe? Wie willst du die spontan bemessen?
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