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Alt 05.06.2020, 11:10
tg tg ist offline
V.I.P.
 
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Zitat:
Zitat von allesroger Beitrag anzeigen
Das Folgende ist zwar von BaWü - aber zum erstenmal steht "Minigolf" in einer Verordnung !
Das ist doch schonmal ein Fortschritt

: Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:

Außengastronomie
Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe
Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper
Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen"
Wo stehen denn Begriffe wie „Minigolf“ und „Stufe 2 (gelb)“ in den Verordnungen des Landes Baden-Württemberg? Ich habe sie nur in einem Presseartikel gefunden.

Dennoch, wenn ich das richtig gelesen habe, durften Freizeitanlagen und damit Minigolfplätze in diesem Bundesland ab MItte Mai wieder für die Allgemeinheit öffnen.
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