Einzelnen Beitrag anzeigen
  #81  
Alt 24.03.2021, 16:06
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.506
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Letzteres ist ein verbreitetes Mißverständnis …

Es gibt zurzeit kein generelles Beherbergungsverbot, sondern nur eines für touristische Reisen. Für Sportler ist die Wettkampfteilnahme ein legitimer Grund, eine Unterkunft zu bekommen. Belege: Landesverordnungen, kürzlich stattgefundene (Amateursport-)Wettkämpfe und eine Testanfrage bei einem Hotel (in Hessen).
wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten