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Alt 25.03.2021, 15:05
tg tg ist offline
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Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise
Ich kann mir gut vorstellen, daß es Hoteliers gibt, die eher vorsichtig sind und die Verordnung strenger auslegen als sie ist. Die für Hessen lautet im Punkt Übernachtungen: »Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen Zwecken erlaubt. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.« – eine Beschränkung auf Geschäftsreisen gibt es also nicht.

Wenn es sich um einen erlaubten Sportwettbewerb handelt, ist in Verbindung auch eine Hotelübernachtung zulässig; schließlich ist sie ja notwendig, um am Wettkampf teilnehmen zu können. Dazu habe ich aus erster Hand Informationen, daß es beim Deutschen Jugendcup im Bouldern am letzten Wochenende in Nürnberg genau so möglich war und zudem die Bestätigung eines Hotels in Südhessen, das bei der Teilnahme an Wettkämpfen Zimmer an Sportler vermieten würde.
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