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Alt 02.07.2009, 08:18
bärliner bärliner ist offline
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Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Hierzu einige Fragen, Diskussionsansätze:
- Gilt diese Regelung für aktive und passive Mitglieder eines dem DMV angeschlossenen Vereins?
- Was wären die Konsequenzen einer Teilnahme?
- Kann und darf ein Sportverband dieses überhaupt? Gibt es Vergleiche zu anderen Sportarten?
- Wie will der DMV das kontrollieren?
- Ist die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Vereinsmeisterschaft auch "strafbar"?
- Beisst sich diese Regel nicht mit der Öffentlichkeitsarbeit vom DMV?
Das hatten wir doch schon mal alles, als die Bestimmungen (hier Ziffer 4 Abs. 9 SpO) vor einigen Jahren eingeführt wurden.
1. Die gleichen Konsequenzen wir für "Spielen ohne Spielberechtigung"
2. a) Ja, b) keine Ahnung, ist aber auch unerheblich
3. Durch Augen offen halten
4. Nein, weil vereinsinterne Veranstaltungen nicht hierunter fallen
5. Im Gegenteil, sie unterstützt sie sogar ganz erheblich. Veranstaltungen, die eine Werbvung für den Vereinssport darstellen sollen, benötigen auch ein Mindestmaß an Qualität. Und genau das soll mit der Anmeldepflicht sichergestellt werden. Und dafür machen wir dann auch gerne Werbung durch Veröffentlichung der Termine, der Ausschreibung usw. Es ist aber eine ganz schlechte Öffentlichkeitsarbeit, wenn aktive Minigolfsportler durch ihre Teilnahme Veranstaltungen einen offiziellen Charakter geben, die unseren allgemeinen Vorstellungen einer Sportveranstaltung widersprechen.
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