@ travis
SPORTORDNUNG 4.8
"Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland."
Ich weiß nicht was das EU-Recht dazu sagt, aber Herbert hat recht.