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Alt 03.07.2009, 19:14
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awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
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[quote=Uwe Braun;128758]Der Gang zu einem Ziilgericht ist - wie in allen anderen Sportarten auch - selbstverständlich zulässig, wenn die Rechtsmittel der Sportgerichtsbarkeit erschöpft sind.QUOTE]

Danke <UWE BRAUN>
mal wieder etwas für alle Eventualitäten dazu gelernt. Wir liegen also mit einem RA als außerordentl. Mitglied im Verein auf der richtigen Seite
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