siehe S2 2. Spielberechtigung Regelwerk:
(7) Der Antrag auf Freigabe ist durch den Spieler/die Spielerin bis zum 15.09. beim bisherigen Stammverein zu stellen. Es steht dem Verein frei, auch bei einem später eingehenden Antrag die Freigabe gemäß Abs. 6 Buchst. b) zu erteilen.
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