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Alt 16.07.2012, 12:24
lessi lessi ist offline
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4. Leitende und beaufsichtigende Verbandsinstanzen
(1) Leitende Verwaltungsinstanz und Gesamtturnierleiter für den überregionalen Ligenspielverkehr ist der DMV-Sportwart.
Soweit sich seine Aufgaben nicht bereits aus anderen Bestimmungen ergeben, hat er insbesondere folgende Aufgaben:
a) Überwachung des Spielbetriebs während der Punktspielsaison,
b) Entscheidung in Streitfällen,
c) Festsetzung von Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Generalausschreibung, die Sportordnung oder andere
Bestimmungen des DMV-Regelwerkes,
d) Entgegennahme der Meldungen und Überwachung der Qualifikation,
e) Festlegung des Spielplans für jede Liga (-Gruppe) auf Vorschlag der Ligaleiter,
f) Ansetzung von Aufstiegsspielen.
(2) Verwaltungsinstanz für jede Liga(-Gruppe) ist der jeweilige vom Liga-Ausschuss gewählte Ligaleiter. Er vertritt den Gesamtturnierleiter
innerhalb seiner Liga(-Gruppe). Dabei hat er insbesondere folgende Aufgaben:
a) Ansetzen von erforderlichen Stechen,
b) Herausgabe von Ergebnislisten und Tabellen (ggf. im Zusammenwirken mit dem Ausrichter eines Punktspiels),
c) Durchführung der Siegerehrung innerhalb seiner Zuständigkeit (ggf. im Zusammenwirken mit dem DMV-Sportwart
oder einem von diesem beauftragten Vertreter),
d) Vertretung der Liga gegenüber dem DMV,
e) Zusammenarbeit mit dem DMV-Pressereferenten in der Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Die am Punktspielbetrieb der jeweiligen Liga(-Gruppe) teilnehmenden Mannschaften bilden einen Liga-Ausschuss für
ihren Bereich, der aus je einem Vertreter der teilnehmenden Mannschaften und dem Ligaleiter besteht, sofern keine anderen
Regelungen festgelegt sind. Der Ligaleiter beruft die Sitzungen des Liga-Ausschusses ein und leitet sie. Jedes
Mitglied des Liga-Ausschusses hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit in dieser
Generalausschreibung nicht etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Ligaleiters.
Der Liga-Ausschuss hat die Aufgabe, sämtliche organisatorischen Festlegungen für die laufende und ggf. kommende
Saison zu treffen. Er kann über Ausnahmeregelungen beschließen, soweit dies in dieser Generalausschreibung vorgesehen
ist.


@ holger

du bist nicht doof !

gruss, lessi
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