Zitat:
Zitat von Di.Stefano
[…]Das bedeutet, dass bei all diesen Spielern ein Spielberechtigungswechsel außerhalb der Wechselzeit möglich sein müsste? […] Das hieße dann in der Konsequenz, dass es möglich wäre, dass einer Mannschaft Anfang 2021 auf einen Schlag viele Spieler "davonlaufen" könnten, die im vergangenen Sommer oder Herbst nicht für ihren Verein angetreten sind?
|
Wichtig erscheint mir der Zusatz, der noch folgt: »Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Landesverband, in dessen Bereich sich der Wechsel vollzieht. Bei Vereinswechsel über den Organisationsbereich eines Landesverbandes hinaus ist der DMV zuständig. Die Stellungnahme der beteiligten Landesverbände ist einzuholen.«
Abgesehen davon sind die Fragen eigentlich schon selbst beantwortet: Es gibt diese Regelung und – falls sie nicht ausgesetzt sein sollte – kann man auf diese Weise den Verein wechseln … bzw. es beantragen.