Einzelnen Beitrag anzeigen
  #10  
Alt 20.11.2010, 15:46
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Sind nicht in NRW vor 18.00 Uhr am Totentag sportliche Veranstaltungen verboten, siehe § 2 Abs.2 Nr.2 i.V.m. § 5 Abs.1 d des Feiertagsgesetzes NRW?
Mit Zitat antworten