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Zitat von goligolem
Walter eine Schiedsrichterlizenz ist 4 Jahre gültig dann darf mal zur Auffrischung um die Lizenz zu verlängern. Änderungen im Regelwerk sind selbständig nach zu lesen früher gab es im NBV jedes Jahr einen Schiedsrichterrundbrief der ist aber schon vor einigen Jahren eingeschlafen.
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Danke für die Antwort. Ist diese Auffrischung mehr eine Anwesenheitspflicht, denn Prüfung?