Das Folgende ist zwar von BaWü - aber zum erstenmal steht "Minigolf" in einer Verordnung !
Das ist doch schonmal ein Fortschritt
: Stufe 2 (gelb) – VOR PFINGSTEN ist Folgendes wieder erlaubt und geöffnet:
Außengastronomie
Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle sowie kontaktarme Freizeitangebote wie Minigolf oder Bootverleihe
Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
Campingplätze und Wohnmobilstellplätze für Dauercamper
Grundschulen und weiterführende Schulen sollen nur gegebenenfalls schrittweise wieder öffnen"