Es gilt der alte Grundsatz der föderalen Struktur:
Bundesrecht (Wechselfristen, mit Zulassung der Spielberechtigung für den neuen Verein) bricht Landesrecht (Generalauschreibung NBV Abt.1 für die Saison 2013/14).
Den aufgezeigten Widerspruch zwischen beiden Regelwerken hätte man verhindern können, sofern es der Terminplan zugelassen hätte, wenn die Relegation vor dem 01.09. angesetzt gewesen wäre.
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