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Alt 18.03.2022, 12:43
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Gut geschrieben - Walter !! dem ist nichts mehr hinzuzufügen,

Der DMv hat wieder nur ein Wischiwaschi-Papier veröffentlicht, was man je nach lesart so oder so interpretieren kann. Es ist von 3G Wettkämpfen die Rede, ein Schiedsrichter kann wenn er meint dass jmd infiziert ist den einfach vom Wettkampf ausschließen (z:b wenn der ständig wegen seiner Pollenallergie im Frühjahr niest, einfach anlbern solche regeln. Ich für mich werde bei diesen Infektionszahlen wie wir sie im Moment haben nicht auf dem Platz stehen, wenn nicht 2G/2G+ regeln gelten.

In Rheinland-Pfalz ist lt. gültiger Corona-Verordnung Sportausübung unter 3G-Regel erlaubt.
Der MRP hat für seine LV Turniere 2G+ vorgeschrieben.
Das ist Kasperletheater. Entweder folgt man den Vorgaben seiner Regierung oder man bewegt
sich in Schwurbler-Kreisen. In diesem Fall in "coronapositiven" Schwurblerkreisen, wenn man aus
persönlichem Antrieb Zugang für Sportler einschränkt, die vom Gesetzgeber NICHT ausgeschlossen sind. Und wenn die sachliche Grundlage fehlt, kann es nur ein persönlicher
Antrieb sein.

In Hessen gilt ebenfalls die 3G-Regelung für Sportausübung im Freien.

Im BBS wird 3G für die Punktspiele vorgegeben. Warum ?
Die gültige Corona Verordnung Sport gibt vor:
In der Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen
In der Warnstufe: 3G (in der Warnstufe sind wir zur Zeit)
In der Alarmstufe: 2G+
Man kann nicht einfach irgendetwas bestimmen, das je nach Lage gilt oder eben nicht gilt.

Da hat man sich scheinbar das bequemste rausgesucht, anstatt wie von der Regierung gefordert entsprechend der Lage zu handeln.

Minigolfern, die im MRP z.B.samstags zum Training für die Rangliste auf den Platz gehen, könnte der Zutritt verwehrt werden, während hunderte Privatleute gleichzeitig den Platz stürmen (für diese
gilt ja kein 2G+ - im Übrigen sind dann die 2G+ Minigolfer mit dem 3G Publikum gleichzeitig auf dem Platz).


Wer plaziert sich hier eigentlich außerhalb der regelbasierten Gemeinschaft ?
Ein Sportler, der die Sportausübung auf Grund der gültigen Landes-Coronaverordnung einfordert,
sicher nicht.

Ich kann nur hoffen, daß es keinen Zinnober gibt, wenn die ersten Turniere laufen, speziell
Punktspiele.
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