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Alt 19.03.2022, 13:46
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat von Flip Beitrag anzeigen
Die Info kann ich nicht finden.
Hessen.de schreibt: "Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Dies gilt unabhängig von der Personenzahl. In gedeckten Sportstätten gilt 3G (geimpft, genesen oder negativ getestet)." Stand 04.03.2022

Ich nehme mal an dass dies auch bis zum 02.04.2022 gilt.

Stimmt. Nur in gedeckten Sportstätten 3G in Hessen. Keine Zugangsbeschränkungen bei der
Sportausübung im Freien.

Neu in BW ab heute:
Generell 3G. Keine Basis/Warn/Alarmstufe mehr.
(BBS am 9.3. mit gut funktionierender Kristallkugel, da galt noch Anderes).

In Rheinland-Pfalz 3G
d.h. die MRP Vorgabe 2G+ für Verbandsturniere widerspricht der gültigen RLP Verordnung, ist also unzulässig .

Für die Punktspiele 2. Liga Süd Staffel 1 in Hessen, Rheinland-Pfalz und BaWü (3/2/1 Spiele dort) gelten aktuell nur 3G in RLP und BaWü, in Hessen keine Zugangsbeschränkungen.

...zumindest so lange, bis die Verordnungen geändert werden.

Die Sportler haben die Möglichkeit, sich durch eine Impfung selbst zu schützen.

Die Einhaltung der Vorgaben der jeweiligen Landesregierung reicht völlig aus.
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