Zitat:
Zitat von pinkydiver
Folgendes zum Verständnis:
Es gibt 2014 (und nur 2014) im Zuge der Übergangsregelung zur Saisinumstellung zwei Wechselmöglichkeiten: zum 1.9.2014 (wie bisher) und zum 1.1.2015 (nach der Neuregelung)
Die Relegationen wurden zur Terminentzerrung und da keine Pflichtspiele mehr i Herbst stattfinden in den September verlegt (frei gewordener Ligenspieltag). Wer zum 1.9 in einen neuen Verein wechselt ist demzufolge natürlich auch bei der Relegation für seinen neuen Verein spielberechtigt. Normal oder ?? Wie eine Mannschaft antritt bleibt dieser überlassen, außer das Spieler aus den eigenen übergeordneten MAnnschaften , wenn sie mehr als 50% der Spieltage bestritten haben nicht eingesetzt werden dürfen. Am grünen Tisch kann da nachträglich nichts entschieden werden
Dirk
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Das sehe ich aber vollkommen anders. Wie Spassbremse schon schrieb, ist die Relegation der Abschluß einer Saison. Die Tatsache, dass man den Termin hierfür verschiebt (verlegt wie Du schreibst) ändert an der Situation nicht das geringste.
Hier sehe ich folgende Fakten:
1) Wäre die Saisonumstellung nicht erfolgt, hätte man auch den Termin nicht verschieben können.
2) Mit der Saisonumstellung war es notwendig geworden, auch den Wechselzeitraum wieder auf die Wintermonate zu ändern.
Weshalb es in diesem Jahr zwei Wechselmöglichkeiten gibt, erschließt sich mir nicht. Logisch erscheint mir das jedenfalls nicht. Ich möchte nicht gleich von Blödsinn in diesem Zusammenhang sprechen, würde mich aber der Meinung anschließen, wenn mir niemand einen triftigen Grund hierfür benennen kann.
Nur dieser zusätzliche Wechselzeitraum und die Terminverschiebung ermöglichen es überhaupt, das jemand auf die Idee kommen kann, Spieler/innen, die nicht die Relegation erspielt haben, beziehungsweise nicht einmal dem Verein angehörten, diese für die Relegation zuzulassen..
Zusammenfassend, wäre es nach meiner Auffassung logisch gewesen, mit der Saisonumstellung auch den Wechselzeitraum zu ändern, also den alten Wechselzeitraum zu streichen. Die Relegation gehört zu der abgelaufenen Saison und somit sind auch nur Teilnehmer zugelassen, die bis dahin die Spielberechtigung für diesen Verein hatten. Alles andere erscheint mir anfechtbar.