Zitat:
Zitat von Breminho
Du verwechselst da was, ... Die Vereinsspieler dürfen aber trainieren, da die Minigolfanlage für Sie eine Sportanlage ist !! ...
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Nein, ich verwechsele da nichts, in der CoronaSchVO wurde da schon eher etwas verwechselt, wie es bezüglich Minigolf ja immer wieder vorkommt. Es steht in der Verordung auch nichts von Verein oder Vereinsspielern. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also für Vereinsspieler etwas anderes gelten als für Hobbyspieler?
Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26).
Mal schauen, wie es weiter geht.