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Alt 07.02.2019, 11:18
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
...oh, da war ich total neben der Kapp, ich habe Deinen alternativen Text nicht erkannt und
nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit
Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen -
für gewöhnlich schaue ich genauer hin.)

Ja nun, das ist tricky.

§ 7 Sportordnung (Auszug)

7. Ausschreibungen
(1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen.
(2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- Veranstalter
- Turnierart
- Austragungsorte (Anlagen)
- Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen

...
Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen-
Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt.
So auch die Mannschaftszusammensetzungen.
Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend...
Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher.

Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an,
hast Du absichtlich gewählt (?).

Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes
bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte.
Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre.

Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend.
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