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Alt 24.03.2021, 13:34
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
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Danke, Ralf, für die gut begründete Darstellung; so kann man diskutieren.

Es hängt also an der Frage, ob Sportwettkämpfe an sich Veranstaltungen sind. Wenn ja, dann sind sie zurzeit grundsätzlich verboten und es bedarf der expliziten Erlaubnis (die es für den Amateursport nicht gibt)* – das ist soweit überzeugend.

* (aber auch da ein paar Ausnahmen …)

Nicht zustimmen kann ich dir in der Einschätzung, daß Minigolfanlagen (immer) öffentlicher Raum seien. Gerade wenn die Anlage für die Durchführung eines Turniers gesperrt ist (und auch keine Zuschauer hineingelassen werden), ist sie meiner Auffassung nach kein öffentlicher Raum mehr.

Ich werde speziell an dem Punkt zu den Veranstaltungen beim LSB nochmal nachhaken. Jetzt breche ich aber erstmal auf in den öffentlichen Raum.


Beim folgenden schätzt du mich übrigens genau gegenteilig ein:

Zitat:
Zitat von Merlin Beitrag anzeigen
[…] ich denke, dass es Thomas eher um die Diskussion an sich geht und nicht das er spielen möchte. […]
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