@ Mr.Bojangles
Was du schreibst ist mir geläufig, beantwortet allerdings nicht die Eingangsfrage.
Ich definiere : Platzbetreiber oder Pächter. Der Eigentümer ist in der Regel Stadt oder
Gemeinde.
Ich vervollständige meine Frage : "Was hat ein Pächter/Betreiber/Stadt/Gemeinde von der
Existenz eines Vereins ?"
Das ein Verein den Platz in Ordnung hält bzw. sich daran beteiligt, ist eher die Ausnahme, oder ?
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