Thema: Birdie Bälle
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Alt 22.03.2012, 20:36
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Deinem letzten Satz kann man nur eingeschränkt zustimmen. Gleichwohl ist der Einwand von Mark juristich betrachtet berechtigt und betrifft selbstverständlich nicht nur ihn, sondern u.a. auch Dich und alle anderen Verkäufer, die hier im Netz aktiv sind. Darauf hatte ich bereits bei anderen Gelegenheiten hingewiesen. Wenn ich eine Ware (Ball) kaufe - und der Preis íst ja nicht gerade gering - dann habe ich selbstverständlich einen Anspruch darauf, dass mir allein wegen der Gewährleistungsansprüche - denn die habe ich in erster Linie gegenüber dem BVerkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller - eine Rechnung erteilt wird. Auch hinsichtlch der AGB hat Mark einen Volltreffer gelandet.
für gewerbliche Verkäufer hast Du recht, aber das meiste hier ist doch Privatverkauf, klar hat man dann auch ne AGB (das wissen die meisten nicht und daher die falsche), bei eBay reicht es doch eine Haftungsauschluß erklärung in den Angebotstext zu schreiben
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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