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Alt 07.07.2008, 15:09
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Michelino Michelino ist offline
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Zitat von DiStefano Beitrag anzeigen
Es muss wohl dieser vom Sportfreud Seiz angesprochene landesverbandsspezifische Jokerparagraph sein, den auch im WBV kaum einer kennt, und der auf der WBV-Webseite passwordgeschützt ist, welcher es möglich gemacht hat, dass eine 6-Monats-Sperre verhängt wurde, ohne rechtssichere Dokumentation der Verfehlung und ohne Anhörung des Betroffenen. Mit diesem Wissen, nämlich dass der WBV offenbar über solch weitreichende Disziplinierungsmittel verfügt, sollte man als WBV-Spieler auf jeden Fall stets umsichtig handeln.
Also: Satzung und Rechtsordnung liegen deinem Verein vor - jede Wette. Wenn nicht: Dein Verein verfügt über das Passwort in den geschützten Bereich der WBV-Seite.
Außerdem: Den von mir so genannten "Jokerpassus" hat jede vernünftige Rechtsordnung, nicht nur die im WBV. Es muss möglich sein, auch verbandsschädigendes oder beleidigendes Auftreten außerhalb des eigentlichen Spielbetriebs im engeren Sinn ahnden zu können.
Auch Vergehen, die vom Schiedsgericht nicht unmittelbar erkannt werden, können nachträglich geahndet werden, die Fußballer machen davon kräftig Gebrauch. Im Gegenteil: Hätte z.B. ein Schiedsrichter dem Achim eine Verwarnung ausgesprochen, dann wäre das als Tatsachentscheidung erledigt und nicht mehr zu hinterfragen gewesen.
Umsichtig handeln sollte man möglichst immer, diStefano, nicht nur wenn man eine Strafe zu befürchten hat...
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