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Alt 06.02.2019, 12:12
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
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Zitat von tg Beitrag anzeigen
Na, ganz einfach... was du zitierst, bezieht sich auf die Mannschaftszusammensetzung (wie du eingangs selbst schreibst) -- d. h., wie groß die Mannschaftsstärke ist und wieviele Ergebnisse zählen.

Das hat aber gar nichts mit dem Thema 'Ersatzspieler' zu tun. Da hierzu keine Silbe gesagt wird, wird die grundsätzliche Regel 15.1 aus der Sportordnung angewendet.
...ich denke, das ist ein krasser Denkfehler. Das ist doch eine klare Wenn-Dann-Beziehung.
Die in der Generalausschreibung beschriebenen Regelungen schließen den Ersatzspieler
für 2. und 3. BL aus.


Die Generalausschreibung unterscheidet unter Punkt 8

(8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen)

zwischen 1. Bundesliga Damenmannschaften 3 plus 1 Ersatzspielerin
Herrenmannschaften 6 plus 1 Ersatzspieler
und 2. Bundesliga Vereinsmannschaften 6 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich
und 3. Bundesliga Vereinsmannschaften 5 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich

Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert.

Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
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