Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13  
Alt 06.02.2019, 13:30
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.395
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
Um mit dem letzten Satz anzufangen: Ich möchte das gar nicht weiter verfolgen... weder im praktischen Einsatz für eine Mannschaft meines Vereins oder der ich angehöre noch in einer Anfrage an den DMV (ich glaube die Antwort zu kennen). Ich weiß ja, wie die Regelung für die 2. und 3. Bundesliga beabsichtigt war (nämlich ohne Ersatzspieler) und akzeptiere das auch.

Ich habe hier auf die Frage von goligolem meine Meinung abgegeben -- und wie ich finde auch gut begründet --, daß die Ausschreibung (für die überregionalen Ligen) trotzdem etwas anderes aussagt. Es ist auch nicht das erste mal, daß auf diese Formulierungsschwäche hingewiesen wurde.

Was mich betrifft, ich suche keine Lücken und Ungereimtheiten im Regelwerk, sie kommen zu mir.


Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert. [...]
Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
Mit Zitat antworten