Streicher mit oder ohne Ersatzspieler?
Wir spielen im NBV jetzt 3 Jahre mit dem Streicher aber mir ist nicht bekannt ob eine Mannschaft trotzdem einen Ersatzspieler bei Meisterschaftsspielen benannt hat. Wie kommt das und ist es in anderen Landesverbänden genau so?
In der Sportordnung des DMV steht unter S1 Punkt 15.1 folgendes:
15. Ersatzspieler
(1) Pro Mannschaft ist ein Ersatzspieler zugelassen, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist. Dieser muss vor Beginn des Turniers bis zum in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt bekannt gegeben werden. Ist kein besonderer Zeitpunkt in der Ausschreibung festgelegt, muss die Bekanntgabe spätestens 30 Minuten vor dem im Zeitplan vorgesehenen Turnierbeginn erfolgen. Alle Änderungen der Mannschaftsaufstellung nach diesem Zeitpunkt gelten als Auswechslung. Vereine oder Verbände, die einen Ersatzspieler benennen, müssen gleichzeitig eine Person benennen, die zur Vornahme der Auswechslung berechtigt ist.
Selbst in der Generalausschreibung für den überregionalen Spielbetrieb steht nichts eindeutiges drin.
Einzig für die erste Bundesliga steht klar drin das die Mannschaften mit 6 + 1 Ersatzspieler antreten dürfen, in allen anderen Ligen wird der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt.
Bevor ihr hier drauf antwortet lest bitte erst einmal eure gültigen Ausschreibungen damit ihr versteht was genau ich meine, im NBV wird nämlich der Ersatzspieler nicht mehr erwähnt ich ich kann mir vorstellen das es in anderen LV ebenso ist.
Wie seht ihr das darf ich als Oberschiedsrichter einer Mannschaft die Benennung eines Ersatzspielers und der dazu gehörenden auswechelberechtigten Person verweigern?
Was passiert wenn eine Mannschaft dann wirklich auswechselt, werden dann die erspielten Punkte durch den Sportwart aberkannt weil er der Meinung ist das es keinen Ersatzspieler mehr gibt?
|