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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #9  
Alt 04.09.2019, 12:54
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Ich sage mal das hättet ihr vor dem ersten Spieltag in der Ligenausschußsitzung klären können, wann die Halle zum Training offen ist, außerdem warum hat der Ligenleiter den letzten Spieltag dort hin gelegt und nicht den ersten wo die Halle sowieso noch offen gewesen wäre.

jetzt im Nachhinein zu protestieren ist sinnlos, zumal es in eurer Liga sowieso nur um Platz 2 und 3 geht also ih spielt um die goldene Ananas ob ihr gewinnt oder verliert ist Wumpe ihr seid und bleibt vierter in dieser Saison

text in den Durchführungsbestimmungen…

10. Fertigstellung der Anlage zum Training
(1) Die Sportanlage ist spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Punktspiel zum Training fertig zu stellen.
(2) Am jeweiligen Spieltag ist die Anlage spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn spielbereit zu halten.

Daraus resultiert nur das die Anlage 2 Wochen vorher turnierfertig sein muß nicht dass man drauf können muß, was machste denn wenn es die 2 Wochen vorher dauerregnet und der Platz im freien ist--> auch protestieren ???

der PAssus mit der einen Woche ist wohl mal irgendwann gestrichen worden in der aktuelle SpO steht davon nix mehr, somit wöre auch das offizielle Training am Samstag ausreichend nach dem regelwerk
...sehe ich nicht so. Ein Termin zur Fertigstellung der Anlage zum Training kann einzig und allein
im Regelwerk festgehalten sein, um auswärtigen Mannschaften die Möglichkeit zu geben, an den
vorangehenden Wochenenden auf der Anlage zu trainieren.
Ansonsten bräuchte man einen solchen Passus nicht.

Es ist auch kein Protest "im Nachhinein" - für die gesamte Saison gilt die Sportordnung und die
Generalausschreibung, darauf müssen sich die teilnehmenden Vereine verlassen können, und
zwar ohne dies am Anfang einer Saison erst erfragen oder abstimmen zu müssen.
Bis zum Eintreten des Gegenteils hat TT davon ausgehen dürfen, daß die Anlage an den zwei
Wochenenden zuvor zum Training zur Verfügung steht - egal wie dies organisatorisch vom Heim-
verein auch geregelt sein mag.
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