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tg 28.01.2016 12:14

Ich sehe einen einzigen Punkt, der sich beim Thema "Verlassen der Spielgruppe" geändert hat. Falls ein Spieler schon an der Reihe war (Zeit für den ersten Schlag hat zu laufen begonnen), muß er die Bahn zuerst beenden, bevor er die Spielgruppe zu einem Toilettengang verlassen darf. Alles andere ist wie in der vorigen Fassung.

Jetzt weiß ich ich wirklich nicht, ob das absichtlich so formuliert ist, aber wenn der Abmeldungsgrund ein anderer ist, als zur Toilette zu gehen, kann man das weiterhin zwischen zwei Schlägen an einer Bahn tun (falls der Schiedsrichter das Verlassen überhaupt zuläßt).

pinkydiver 30.01.2016 20:24

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 294685)

Jetzt weiß ich ich wirklich nicht, ob das absichtlich so formuliert ist, aber wenn der Abmeldungsgrund ein anderer ist, als zur Toilette zu gehen, kann man das weiterhin zwischen zwei Schlägen an einer Bahn tun (falls der Schiedsrichter das Verlassen überhaupt zuläßt).

welchen anderen Grund sollte es geben - mir fällt keine offizieller ein.

Der Grund dass Spieler die Bahn unter dem Vorwand "Toilette" verlassen, ist ab einer bestimmten Spielklasse zu 75% zwar ein anderer - ich sach mal "taktisches Pinkeln" und abmelden tut sich eh keiner, wenn Du Glück hast sagt Dir Dein Mitspieler das er "Tö" geht, wenn Du Pech hast ist er einfach weg und keiner weiß wohin.

tg 31.01.2016 09:41

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 294758)
welchen anderen Grund sollte es geben - mir fällt keine offizieller ein.
[...]

Was meinst du mit dem Begriff des "offiziellen Grundes" -- gibt es so etwas (offiziell :-) )?

goligolem 20.05.2016 21:11

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 294685)
Ich sehe einen einzigen Punkt, der sich beim Thema "Verlassen der Spielgruppe" geändert hat. Falls ein Spieler schon an der Reihe war (Zeit für den ersten Schlag hat zu laufen begonnen), muß er die Bahn zuerst beenden, bevor er die Spielgruppe zu einem Toilettengang verlassen darf. Alles andere ist wie in der vorigen Fassung.

Jetzt weiß ich ich wirklich nicht, ob das absichtlich so formuliert ist, aber wenn der Abmeldungsgrund ein anderer ist, als zur Toilette zu gehen, kann man das weiterhin zwischen zwei Schlägen an einer Bahn tun (falls der Schiedsrichter das Verlassen überhaupt zuläßt).

Er hat auch als zweiter oder dritter Spieler in einer Paarung das Problem wenn der erste schon gespielt hat. Die Regel ist absichtlich so formuliert worden weil es wohl Spieler gab die gemerkt haben das ihr Ball nicht optimal geheizt war und dann den Toilettengang als Vorwand genutzt haben um den Ball optimal zu bekommen. So habe ich jedenfalls die Erklärung von unserem Lehrwart noch in Erinnerung. Es betrifft nicht nur den Toilettengang sondern auch das Ball holen vom Mitspieler, das hat vor dem ersten Schlag des ersten Spielers zu geschehen.

tg 20.05.2016 21:36

Was du im ersten und letzten Satz sagst, halte ich für eben nicht zutreffend. Absatz 11 (7) der Spielregeln lautet:

Zitat:

Es ist dem Spieler grundsätzlich nicht erlaubt, sich von seiner Spielergruppe zu entfernen. Ist ein Entfernen von der Spielergruppe aus besonderen Gründen erforderlich, ist dies nur mit Erlaubnis eines Schiedsrichters zulässig. Nachdem das Zeitlimit für den ersten Schlag (siehe 11.3) bereits für den Spieler an einer Bahn begonnen hat, darf dieser Spieler die Bahn nicht mehr verlassen, um die Toilette zu benutzen. Der Spieler muss zunächst diese Bahn beenden.
Die ganze Einschränkung zum Verlassen der Spielgruppe nachdem das Zeitlimit bereits begonnen hat, bezieht sich zum einen auf einen Spieler ("darf dieser Spieler die Bahn nicht mehr verlassen") und zum anderen nur auf den Fall, wenn der Grund ist, die Toilette aufsuchen zu wollen. D. h., solange der erste Spieler sein Spiel an einer Bahn nicht beendet hat, kann der zweite die Spielgruppe (nach Erlaubnis) noch verlassen und wenn der Grund ein anderer ist als "die Toilette zu benutzen", steht der Erlaubnis auch zwischen den Schlägen nichts im Weg.


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