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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #4  
Alt 30.03.2009, 21:32
Elocin Elocin ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Wuppertal
Beiträge: 451
Standard

Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
__________________
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