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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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30.03.2009, 21:32
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Revoluzzer
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Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Wuppertal
Beiträge: 451
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Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:
Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
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Hinfallen ist erlaubt, nur Liegenbleiben ist verboten!
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31.03.2009, 05:15
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Elocin
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:
Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
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Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
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31.03.2009, 15:07
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.02.2008
Ort: schönste Stadt Deutschlands
Beiträge: 531
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Zitat:
Zitat von goligolem
Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
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Fast alles richtig.Nur es steht keine Adresse drauf. Dafür aber noch die Passnummer und das Ausstellungsdatum
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31.03.2009, 18:32
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
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Zitat:
Zitat von goligolem
Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
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Zitat:
Zitat von Elocin
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:
Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
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Braucht ja auch nicht mehr, kann sich der Vereinsverantwortliche ja selber ausrechnen
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