pinky
das hat nichts mit beamtenmentalität zu tun sondern mit der art , wie man gesetze und regelwerke liest, das hat nun mal nichtzs mit gesunden menschenverstand zu tun sondern mit der auslegung des geschriebenen und wenn da rot steht , kannst du nicht gelb lesen auch wenn dies mehr sinn machen würde.
bei unserem jetzigen regelwerk brauchst du weder 0,17 promille oder 0,0 promille, wenn ein schiedsrichter dich beim kefir trinken erwischt, dann kann er dich disqualifizieren und du bekommst eine sperre von 6 monaten.
kefir ist ( teilweise steht es sogar drauf ) ein getränk das alkohol enthalten kann / enthält , wenn du das nur mitführst, bist du dran.
und ob ich das nun gut finde oder nicjht, ich kenne mehr als einen schiedsrichter, der dann nach dem verfährt, was im regelwerk steht. und das hiesse in dem falle disqualifikation.
und keiner kann den widersprechen, es ist total vom regelwerk abgedeckt.
und nun meine frage, finden das hier alle toll ?
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