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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1  
Alt 24.11.2011, 18:04
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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pinky

das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #2  
Alt 24.11.2011, 18:21
Benutzerbild von Daniel Christ
Daniel Christ Daniel Christ ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Weddelbrook
Beiträge: 738
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René schrieb:

Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt !
Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !!
Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht.
Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !!

@ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk )
Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt?
Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört?
Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt?
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  #3  
Alt 24.11.2011, 18:35
Grenchen Grenchen ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Winderloch!
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  #4  
Alt 24.11.2011, 19:27
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
pinky

1) das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


2) abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

3) wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren


1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird.

2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel.

3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst.

Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #5  
Alt 24.11.2011, 20:19
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

pinky

das hat nichts mit beamtenmentalität zu tun sondern mit der art , wie man gesetze und regelwerke liest, das hat nun mal nichtzs mit gesunden menschenverstand zu tun sondern mit der auslegung des geschriebenen und wenn da rot steht , kannst du nicht gelb lesen auch wenn dies mehr sinn machen würde.

bei unserem jetzigen regelwerk brauchst du weder 0,17 promille oder 0,0 promille, wenn ein schiedsrichter dich beim kefir trinken erwischt, dann kann er dich disqualifizieren und du bekommst eine sperre von 6 monaten.

kefir ist ( teilweise steht es sogar drauf ) ein getränk das alkohol enthalten kann / enthält , wenn du das nur mitführst, bist du dran.

und ob ich das nun gut finde oder nicjht, ich kenne mehr als einen schiedsrichter, der dann nach dem verfährt, was im regelwerk steht. und das hiesse in dem falle disqualifikation.


und keiner kann den widersprechen, es ist total vom regelwerk abgedeckt.

und nun meine frage, finden das hier alle toll ?
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #6  
Alt 24.11.2011, 21:11
Benutzerbild von cash
cash cash ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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So, nocheinmal für OPC (wirklich jetzt zum letzten mal) das Regelwerk Bogenschiessen (Du hast Bogenschiessen mit Deinen NADA-Auszügen ins Gespräch gebracht)

Grundlegende Voraussetzungen für alle Wettkämpfe
1.7.1 Rauchen
Das Rauchen ist, außer an besonders gekennzeichneten Stellen, auf dem gesamten
Turniergelände / Parcours nicht gestattet. Verstöße gegen das Rauchverbot werden
mit sofortiger Disqualifikation geahndet.
1.7.2 Alkohol
Unmittelbar vor Beginn und während des Turniers sind Alkoholgenuss und Einnahme
berauschender Mittel nicht gestattet. Teilnehmer, die erkennbar gegen diese Regel
verstoßen, werden disqualifiziert.


Deine Aussage:
ein absolutes alkoholverbot sehe ich beim bogensport auch nicht, denn wenn du mit 0,09 promille beim wettkampf antrittst, ist dies durch die dortige regel nicht verboten. bei uns ist das nicht erlaubt. ich finde schon dass das ein unterschied ist.

Das ist wiedermal falsch, das würde von der NADA nicht geahndet, denn wenn nach dortigen Punkt 1.7.2 verstoßen wird, wird disqualifiziert. Wenn ich es als Schiedsgericht nicht sehe, kann derjenige sicherlich spielen, das ist bei uns genauso.

Die Beweislast liegt immer beim Schiedsgericht.
Und bevor Du wieder kommst, in deiner Bieflasche ist Apfelschorle, dann würde ich als Schiedsrichter daran riechen, Apfelschorle feststellen und Dich w/ unsportlichen Verhaltens verwarnen und die 2 Strafpunkte geben. Unsportliches Verhalten w/ absichtlichen irreführens des Schiedsgerichts.

Also entweder 1 DIN A 4 Seite Regeln mit sehr viel Interpretationsmöglichkeiten (was Du immer forderst) oder 1000 Seiten Regelwerk damit jeder erdenkliche Umstand genausten beschrieben ist (forderst du auch immer).

Also bevor Du weiter hier über Regeln und deren Änderung diskutieren willst, entscheide Dich erstmal was Du denn wirklich erreichen willst.
__________________
Keine Revolution ist nicht immer die Lösung

Geändert von cash (24.11.2011 um 21:18 Uhr).
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  #7  
Alt 24.11.2011, 21:21
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Dazu eine kleine Zahlenspielerei

Mit 2 Glas Bier je 0,2 l hätte ich eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von ca. 0,3‰, wäre also durchaus noch fahrtüchtig.

Um ebenfalls eine BAK von 0,3‰ zu erreichen, müsste ich

3,75 l Traubensaft oder
7,50 l Apfelsaft oder
15 l Grapefruit trinken oder
3,0 kg Sauerkraut oder
7,5 kg Weißbrot essen,
2,5 kg Bananen würden es auch bereits tun.

Prost und guten Appetit
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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  #8  
Alt 24.11.2011, 21:32
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Dazu eine kleine Zahlenspielerei

Mit 2 Glas Bier je 0,2 l hätte ich eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von ca. 0,3‰, wäre also durchaus noch fahrtüchtig.

Um ebenfalls eine BAK von 0,3‰ zu erreichen, müsste ich

3,75 l Traubensaft oder
7,50 l Apfelsaft oder
15 l Grapefruit trinken oder
3,0 kg Sauerkraut oder
7,5 kg Weißbrot essen,
2,5 kg Bananen würden es auch bereits tun.

Prost und guten Appetit
und Du hast vergessen, daß alles noch innerhalb der kurzen zeit in der Du die 2 Bier trinkst erfolgen müßte
würgg, kotz inbegriffen !!!!
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.

Geändert von pinkydiver (25.11.2011 um 07:13 Uhr).
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  #9  
Alt 25.11.2011, 02:58
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard unterschied

zu cash

ich sehe immer noch einen unterschied , der besteht darin, dass bei uns absolut 0,0 promille gefordert wird.

das regelwerk beim bogenschiessen erlaubt dir, mit egal wieviel promille anzutreten, du darfst nur nicht direkt vor dem wettkampf und während des wettkampfes alkohol zu dir nehmen.

vom regelwerk ( bogensport ) her dürftest du sogar 4 promille restalkohol haben, wenn du nicht direkt vor dem wettkampf getrunken hast.

unser regelwerk sagt kein spielen unter einfluss von alkohol, d.h. 0,0 promille, also auch absolut kein restalkohol erlaubt.

nun kommt das doping ins spiel. ( extra für dich cash , das hat nichts mit dem regelwerk zu tun, na doch schon, aber wir behandeln das ja in der diskusion als getennte verbote regelwerk und doping)

beim bogensport ist alkohol als doping verboten, daher gilt. hast du restalkohol, der durch das regelwerk ja nicht verboten ist, solltzest du falls die kontrolleure kommen unter 0,1 promille im blut haben, da du sonst eine ordentliche strafe zu erwarten hast.

bei uns ist das dann egal, von der nada gibt es keine strafe, weil bei uns alkohol nicht als doping gilt.

so und nun der unterschied noch mal für dich herausgehoben und daher eben kein absulotes alkoholverbot beim bogenschiessen, wenn ich regelwerk und nada richtlinien zusammenfasse und das muss ich als sportler , der sich regelgerecht verhalten will, weil die nada richtlinien gehören zum regelwerk an das ich mich halten muss.

dann kann ich beim minigolf nur mit 0,0 promille an einem trunier teilnehmen beim bogensport mit bis zu 0,1 promille restalkohol.

das ist schon ein unterschied.
__________________
www.minigolfprofi.de

Geändert von opc (25.11.2011 um 03:19 Uhr).
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  #10  
Alt 25.11.2011, 03:14
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von ReDiMa Beitrag anzeigen
Dazu eine kleine Zahlenspielerei

Mit 2 Glas Bier je 0,2 l hätte ich eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von ca. 0,3‰, wäre also durchaus noch fahrtüchtig.

Um ebenfalls eine BAK von 0,3‰ zu erreichen, müsste ich

3,75 l Traubensaft oder
7,50 l Apfelsaft oder
15 l Grapefruit trinken oder
3,0 kg Sauerkraut oder
7,5 kg Weißbrot essen,
2,5 kg Bananen würden es auch bereits tun.

Prost und guten Appetit
redima, das problem ist aber zur zeit, dass du überhaupt nicht unter einfluss von alkohol an einem turnier teilnehmen darfst.

nun trinkt ein jugendlicher 1 liter traubensaft auf ex, das ist durchaus machbar, der hat dann 0,1 promille im blut , der darf gemäß unseres regelwerkes nicht spielen, und ein schiedsrichter müßte ihn eigentlich disqualifizieren.

alkoholfreies bier hat etwa den gleichen alkoholgehalt und ist ja deshalb auch immer verboten.

cash verteilt ja sogar strafpunkte , wenn du saft aus alten bierflaschen trinkst , obwohl zb die flensburger bierflaschen hierfür ab und an genutzt werden, da sie einen bügelverschluss haben.

und redima, laut regelwerk dürftest du die von dir hier aufgezählten getränke und lebensmittel noch nicht mal auf die anlage tragen, da sie ja alkohol enthalten und somit ja auch unter die begriffsbestimmung alkoholische getränke/lebensmittel fallen.

denn es ist ja nirgends eine grenze definiert, ab wann ein getränk/lebensmittel als alkoholisch gilt.

da aber alkoholfreies bier als solches immer verboten wird ( das ist wohl eher der regelfall, als das einmalige erlauben bei der einen von pinky genannten dm ) gehe ich von einer sehr strengen regelung aus.

mein problem ist , auch wenn ihr mir hier Korinthen Kackerei vorwirft, wenn schon ein alkoholverbot, dann bitte aber auch vernünftig. Warum hat denn wohl die NADA die Grenze bei 0,1 Promille gesetzt , wenn ein Stoff eigentlich verboten ist. Eben weil man schnell mal zb durch das trinken von traubensaft , einen gewissen promillewert erreicht.
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