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  #22  
Alt 12.02.2009, 20:00
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard

Travis schrieb: "HI Andre,

mit ist das zwar völlig schnuppe, aber hier irrst du dich gewaltig. Auch wenn die Eltern das erlauben und die ganze Zeit dabei sind, und Lars nichts nachts spielt, darf man das unter 16 laut Gesetz nicht. Robin Hettrich wollte das Marathon in Lorsch mitspielen, und obwohl Willi dabei gewesen wäre, durfte er nicht. Ich denke Uwe Braun kann da noch mehr zu schreiben, und ich glaube nicht, dass die Veranstalter sich auf diesem dünnen Eis bewegen wollen..

Gruß Oliver"

Zum Thema "Teilnahme von Lars Vielhauer an dem 24-Stunden-Turnier" habe ich mir Deinen Beitrag zur Beantwortung heraus gesucht, weil Du mich direkt angesprochen hast.

Um es einleitend vorweg zu nehmen: Ich sehe keinen Grund, warum Lars nicht teilnehmen dürfen sollte und deshalb haben wir auch nichts dagegen, wenn er mit der bereits angesprochenen schriftlichen Zustimmung seiner Eltern bei uns spielt.

Maßgebend ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG), dessen Bestimmungen wir selbstverständlich beachten.

Wir sind weder eine Gaststätte im Sinne des § 4 JuSchG, werden auch keine Tanzveranstaltung nach § 5 JuSchG aufziehen, betreiben keine Spielhalle oder Glücksspielveranstaltung (§ 6 JuSchG) und richten zudem keine jugendgefährdende Veranstaltung im Sinne des § 7 JuSchG aus. Kühn wäre auch die Behauptung, unsere Anlage sei ein jugendgefährdender Ort (§ 8 JuSchG) oder wir würden über unseren alten Fernseher, der sich im Aufenthaltsraum befindet, jugendgefährdende Filmveranstaltungen i.S.d §§ 11 ff. JuSchG anbieten.

Zusätzliche Bestimmungen zum JuSchG gibt es in NRW auch nicht, sieht man einmal von einer in diesem Zusammenhang nicht einschlägigen Zuständigkeitsverordnung ab.

Wenn es in Lorsch ein Gaststättenbetrieb geben sollte - das kann ich nicht beurteilen, weil ich dort nicht gespielt habe, dann gab es die Altersbegrenzung möglicherweise wegen der Gaststättenregelung in § 4 Abs. 1 JuSchG, wonach diese Regelung aber auch dann nicht greift, wenn eine erziehungsbeauftragte Person vorhanden ist.

Wie dem auch sei, wir richten unser Turnier nicht in Lorsch, sondern Bottrop aus und wir haben aus den erwähnten Gründen keinerlei Einwände gegen eine Teilnahme von Lars, würden uns im Gegenteil hierüber freuen.
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