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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #13  
Alt 15.05.2009, 18:32
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
Standard Spielberechtigungspauschale mit Abo MM

Bei dieser Gelegenheit folgende Anmerkung:

Nach der im Regelwerk unter A4 normierten Finanz- und Beitragsordung (FinO) beträgt die Spielberechtigungspauschale mit Abo Minigolf-Magazin 5,00 EUR (siehe Seite 3).

Ich habe allerdings- anderen Vereinen wird es ebenso gegangen sein - zwei Rechnungen der Minigolf-Marketing GmbH (MM) erhalten, mit denen andere Beträge gefordert wurden. Mit der ersten Rechnung wird die Spielberechtigungspauschale (Pauschale) - unterteilt in zwei Teilbeträgen von 0,50 EUR und 4,50 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt) - (19 % auf den jeweiligen 0,50 EUR-Betrag und 7 % auf den jeweiligen 4,50 EUR-Betrag) geltend gemacht, mit der zweiten Rechnung wurden Zustellungskosten von 12,00 EUR - einschließlich MWSt - gefordert.

Die Rechnungserteilung entspricht weder dem Grunde noch der Höhe nach nicht der oben erwähnten Regelung.

Zunächst stellt sich die Frage, warum die Pauschale in der Rechnung unterteilt wird.

Im übrigen ist mir zwar bekannt, dass die MM in ihren Rechnungen aufgrund ihrer Vorsteuerabzugsberechtigung Mehrwertsteuer ausweisen muss. Meines Erachtens hätte man diesen Umstand (zumindest) bei der entsprechenden Beschlussfassung berücksichtigen müssen, zumal sich durch die Vorgehensweise - hierbei lasse ich einmal die Zustellungskosten unberücksichtigt - die Pauschale pro Person um 0,95 EUR erhöht hat. Hinzu kommt, dass die Pauschale ohne MWSt geltend gemacht werden kann, wenn sie direkt vom DMV angefordert wird. Warum wird die Pauschale also nicht direkt vom DMV geltend gemacht, wo ist eigentlich im Satzungswerk geregelt, dass die MM für den Verband die Forderungen beitreiben darf? Hierzu fehlt eine, meines Erachtens erforderliche Regelung in der FinO, weil die Vereine über die Landesverbände nur mit dem DMV, nicht aber der MM verbunden sind

Nimmt man im Übrigen die zudem nicht geregelten Zustellungskosten hinzu, so beläuft sich die Pauschale für unseren Verein auf letztlich knapp 6,00 EUR pro Person. Auch diesen Betrag bringt unser Verein gern zur Sanierung des DMV/ der MM auf, korrekt ist das Ganze meines Erachtens aber nicht.

Will man es bei der Einziehung der Pauschale über die MM belassen, so sollte klargestellt werden, dass der Betrag zuzüglich MWSt (und Zustellungskosten) zu entrichten ist, ferner müßte in der FinO geregelt werden, dass die Gesellschaft berechtigt ist, für den DMV die in der Ordnung geregelten Gebühren einzuziehen.
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