Zitat:
Zitat von MAXX
Tja Leute, der Fehler wurde vor 14 Jahren gemacht, als man versäumte die anschließende Sicherheitsverwahrung zu beantragen bzw. auszusprechen.
Ich kann gar nicht nachvollziehen wie man auf so eine schwachsinnige Idee kommen kann nachträglich das Strafmaß zu erhöhen bzw. verschärfen zu wollen, und damit sogar das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Aber so krank ist eben unser Rechtssystem!
Da hat sich vermutlich ein cleverer Rechtsverdreher wieder einige hundert Euro mit der Angst und Stimmungsausnutzung des Normalbürgers verdient.
Bei allem Verständnis für die Empörung: entweder wollen wir einen Rechtsstaat mit all seinen Schwächen und Fehlern oder nicht. Mal "Hü" und mal "Hott" is nich...und das ist auch gut so.
Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit begründet sich u.a. auch auf dessen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit; alles andere wäre Willkür oder Rechtsbeugung.
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So kann man das sehen, wenn man die Ängste der Einwohner und besonders der Nachbarn vollständig ausblendet. Ich kann übrigens sehr gut nachvollziehen, dass aufgrund der großen Gefahr, die von dem Triebtäter ausgeht, versucht wurde, nachträglich die Sicherheitsverwahrung zu erwirken. Dass sich Bundesrichter nun hinstellen und urteilen: "Ätsch, hättet Ihr mal damals ..." gleicht schon einer Verhöhnung der gewesenen und kommenden Opfer.