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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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15.03.2010, 19:03
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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schaden
also , wenn hier ein schaden entstanden ist
durch eine schlechte außenwirkung
dann durch die ganze abwicklung hier im forum
ansonsten hätte es doch gar niemand bemerkt
gleichstellungsbeauftragte, wer braucht das schon und was wird durch den posten bewirkt.
niemand und nichts !
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16.03.2010, 15:50
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Teenager
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 222
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So leid es mir tut, aber in dem Schreiben steht nicht, dass sie sich zur Wiederwahl stellen wird.
Es liest sich eher so, als ob sie davon ausgeht automatisch das Amt behalten zu können. Das wäre dann wirklich Postengeschacher gewesen.
Und ich weiß nicht, ob ein Anruf während der Wahl ausreicht um sich aufstellen zu lassen.
Uschi sollte das lieber Positiv sehen. Sie hat jetzt genügend Freiraum und kann sich zur nächsten Wahl wieder aufstellen lassen.
Wenn man es nicht akzeptieren kann, dass die Formulierung nicht ausreicht, dann klingt das eher so, als ob man jemanden sein Lieblingsspielzeug weggenommen hat. (ohne Uschis Arbeit im Präsidium schmälern oder schlecht machen zu wollen)
Und das Zurücktreten mag zwar eine tolle Solidaritätsbekundung sein, hat aber, was die Verbandsarbeit betrifft, meiner Meinung nach eher der zurückgetretenen Person geschadet.
Wer wählt schon jemanden, der beim kleinsten (oder in diesem Fall für manche größeren) Stolperstein sofort zurücktritt?
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16.03.2010, 17:17
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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"Die Willenserklärung ist auch daher rechtlich so zu sehen, dass sie eben nicht am buchstäblichen Sinne haftet (§ 133 BGB analog). „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“"
Meines Erachtens hat Uschi sowohl mit ihrer Mail (Zitat: es fällt mir nicht leicht, Euch darum zu bitten, mir bis Ende Mai 2010 eine Auszeit für mein Amt zu gewähren.) als auch im Nachhinein zu dieser Mail und vor der BV in einem persönlichen Gespräch mit Michael Seitz zum Ausdruck gebracht, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.
Der wirkliche Wille hinter dieser Aussage ist eindeutig zu erkennen.
Wenn mir im Vorfeld - und den Präsidiumsmitgliedern war diese Mail ja vorzeitig bekannt - Unklarheiten bestanden, können diese problemlos im Vorfeld geklärt werden. Insbesondere dann, wenn mutmaßlich eine Form der Bereitschaftserklärung nicht eingehalten wurde.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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19.03.2010, 15:34
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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[I]Landei schrieb: "Die Willenserklärung ist auch daher rechtlich so zu sehen, dass sie eben nicht am buchstäblichen Sinne haftet (§ 133 BGB analog). „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“"
Meines Erachtens hat Uschi sowohl mit ihrer Mail (Zitat: es fällt mir nicht leicht, Euch darum zu bitten, mir bis Ende Mai 2010 eine Auszeit für mein Amt zu gewähren.) als auch im Nachhinein zu dieser Mail und vor der BV in einem persönlichen Gespräch mit Michael Seitz zum Ausdruck gebracht, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.
Der wirkliche Wille hinter dieser Aussage ist eindeutig zu erkennen.
Wenn mir im Vorfeld - und den Präsidiumsmitgliedern war diese Mail ja vorzeitig bekannt - Unklarheiten bestanden, können diese problemlos im Vorfeld geklärt werden. Insbesondere dann, wenn mutmaßlich eine Form der Bereitschaftserklärung nicht eingehalten wurde."[/i]
Deinen Ausführungen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, dass war sicherlich auch das, was Walter - weniger juristisch formuliert - wohl auch meinte. Dreh-und Angelpunkt ist § 19 Abs. 5 Satz 2 der Satzung, der wie folgt lautet:
"Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitwilligkeit, das Amt zu
übernehmen, schriftlich erklärt haben."
Das war angesichts des Inhalts der in Rede stehenden E-Mail der Fall, denn warum sollte Uschi Krämer um eine Auszeit im Mai 2010 bitten, wenn sie nicht zuvor (wieder)gewählt wird?
Bemerkenswert finde ich, dass keiner derjenigen auf Deinen instruktiven Beitrag eingegangen ist, die immer wieder monoton behaupteten, es hätte keine schriftliche Absichtserklärung vorgelegen. Das Ganze hat in der Tat einen reichlich faden Beigeschmack - sonst wäre sicherlich auch nicht die frisch gewählte Nachfolgerin sofort zurück getreten - und erweckt den Eindruck, als habe man sich vermeintlich geschickt einer missliebigen Präsidiumskollegin entledigen wollen.
Bevor nun auch mir - wie bei anderen gern auch - entgegen gehalten wird, ich würde nur opportunistisch und haltlos "gegen die da oben" wettern wollen, so sage ich bereits jetzt, dass ich der Arbeit, die das DMV-Präsidium und seine Mitarbeiter/innen leistet, höchsten Respekt zolle. Allerdings lasse ich mir nicht das Recht nehmen, aus meiner Sicht getroffene Fehlentscheidungen zu beanstanden und ich würde es mir wünschen, dass das Präsidium seinen Fehler eingestehen und öffentlich einräumen würde. Das würde Größe zeigen und bestätigen, dass die Mitglieder des Präsidiums zu Recht in seinen Ämtern gewählt wurden.
Um dem Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten und der dahinter stehenden Intention Rechnung zu tragen wäre es sicherlich auch überlegenswert, den Versuch zu unternehmen, mehr Frauen in`s Präsidium und die diversen Ausschüsse wählen zu lassen.
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19.03.2010, 21:09
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Danke, oh Edler Rechtsgelehrter. Werde mich dann zum Sommersemester an der FernUni Hagen zum "Bachelor of Laws" anmelden. 
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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19.03.2010, 22:04
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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An Uwe Braun:
ich bin kein Jurist, aber eine eindeutige Willenserklärung könnte ich nur dann erkennen, wenn folgender Satz nicht in der Email stehen würde:
Ich werde mich mich Anfang Juni wieder melden, um definitiv zu entscheiden, welchen Weg ich einschlagen werde.
Weil es wird ja nicht nur um eine Auszeit gebeten, sondern auch das Fortführen des Amtes nach der Auszeit in Frage gestellt.
Hypothese: Man erkennt die Willenserklärung an, Sie wird erneut gewählt und kann das Amt ab Juni nicht ausführen, dann hätt ich mal die Leute hören wollen, die dann dem Vorstand vorwerfen, wie man so eine Stelle so vakant hat lassen können.
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20.03.2010, 07:05
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Unabhängig von der Bewertung der verbandsrechtlichen Korrektheit der Vorgänge stellt sich die Frage: was hat der Verband mit seiner Handlungsweise erreicht? Er hat die seitherige Amtsträgerin massiv verärgert (die natürlich schon weiter machen wollte), er hat die zur Nachfolge auserkorene Amtsträgerin verloren (die wohl auch denkt, dass da nicht die feine englische Art zum Zuge kam), und er kann keine neue Amtsträgerin vorweisen (was hoffentlich in Bezug auf die Besetzung anderer Ämter künftig nicht üblich wird). War es denn keine gescheite Option, Uschi Krämer erst einmal im Amt zu lassen und im Falle eines späteren Rückzugs jemanden kommissarisch zu benennen?
Geändert von DiStefano (20.03.2010 um 07:21 Uhr).
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20.03.2010, 08:44
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Zitat:
Zitat von cash
An Uwe Braun:
ich bin kein Jurist, aber eine eindeutige Willenserklärung könnte ich nur dann erkennen, wenn folgender Satz nicht in der Email stehen würde:
Ich werde mich mich Anfang Juni wieder melden, um definitiv zu entscheiden, welchen Weg ich einschlagen werde.
Weil es wird ja nicht nur um eine Auszeit gebeten, sondern auch das Fortführen des Amtes nach der Auszeit in Frage gestellt.
Hypothese: Man erkennt die Willenserklärung an, Sie wird erneut gewählt und kann das Amt ab Juni nicht ausführen, dann hätt ich mal die Leute hören wollen, die dann dem Vorstand vorwerfen, wie man so eine Stelle so vakant hat lassen können.
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Dann lies dir doch mal meinen Beitrag #82 dieses Themas durch. Der darin zitierte §133 BGB beschreibt, das hinter der Aussage von Uschi der "wirkliche Wille" gesucht wird. Der ist für mich eindeutig erkennbar.
Wenn es für den DMV nicht so war, so konnte er dies in einem persönlichen Gespräch mit Uschi erfahren. Dies hat der DMV-Vizepräsident Breitensport auch noch getan.
Also, warum in aller Welt, wurde so mit einem langjährigen Vorstandmitglied des DMV umgegangen?
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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17.03.2010, 06:28
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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Zitat:
Zitat von opc
also , wenn hier ein schaden entstanden ist
durch eine schlechte außenwirkung
dann durch die ganze abwicklung hier im forum
ansonsten hätte es doch gar niemand bemerkt
gleichstellungsbeauftragte, wer braucht das schon und was wird durch den posten bewirkt.
niemand und nichts !
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Also 1. mal haben wir es hier mit Menschen und Funktionsträgern zu tun. Ich weiß nicht, was es hier untern Tisch zu kehren gäbe. 2. hat nach meinen Informationen der württembergische Verband recht scharf auf den Vorgang reagiert. Es gibt also auch außerhalb des Forums Meinungen. Und Dein letzter Satz ist rein sachlich zu widerlegen. Das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten wird vielleicht nicht von allen Ernst genommen (schade), ist aber eine wichtige Voraussetzung für einen Verband, förderungswürdig zu sein. Mit Deiner Aussage schmälerst Du auch den Einsatz von Uschi, Ellen und Petra - und das finde ich schade und den Damen gegenüber unfair.
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17.03.2010, 08:33
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von wate
Also 1. mal haben wir es hier mit Menschen und Funktionsträgern zu tun. Ich weiß nicht, was es hier untern Tisch zu kehren gäbe. 2. hat nach meinen Informationen der württembergische Verband recht scharf auf den Vorgang reagiert. Es gibt also auch außerhalb des Forums Meinungen. Und Dein letzter Satz ist rein sachlich zu widerlegen. Das Amt einer Gleichstellungsbeauftragten wird vielleicht nicht von allen Ernst genommen (schade), ist aber eine wichtige Voraussetzung für einen Verband, förderungswürdig zu sein. Mit Deiner Aussage schmälerst Du auch den Einsatz von Uschi, Ellen und Petra - und das finde ich schade und den Damen gegenüber unfair.
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Das hat auch nur am Rande mit "förderungswürdig" zu tun - unsere äußerst schwache Frauenquote braucht diese Funktion m.E. ganz gringend.
Der "scharf" reagierende WBV - in Kenntnis der gleichen E-Mail, die hier in Auszügen bekannt wurde - hat übrigens mit voller Stimmenzahl für Elke Rath votiert. Allein der Delegierte, der dasaß, der hat anscheinend nichts davon gewusst... Ein Schelm, der Böses dabei denkt. 
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