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Flohmarkt-Archiv Alte Themen bis einschließlich 2011.

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  #1  
Alt 20.02.2007, 22:09
Benutzerbild von doofmannsgehilfe
doofmannsgehilfe doofmannsgehilfe ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Bonn
Beiträge: 481
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@ OPC Was heisst denn der Verkäuferhat den Prozess verloern? Bedeutet dies das der Käufer nur die Hälfte bezahlt oder was wurde als Strapmaß ausgesprochen?
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  #2  
Alt 21.02.2007, 00:58
Benutzerbild von Mr Frisur 23
Mr Frisur 23 Mr Frisur 23 ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: HAMBURG
Beiträge: 732
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@ opc
Wenn deine Aussagen treffend stimmen,dann kann man den Verkäufer nicht anklagen. Das Urteil ist für mich dann eine frechheit!!!!!!! Aber ich denke,dass da evtl noch infos fehlen oder du was falsch dargestellt hast oder??? Ansonsten wäre ich echt sehr verwundert!
__________________
who you gonna call?
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  #3  
Alt 21.02.2007, 06:29
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ flow

du mußt , um die gerichtsdienerin wiederzusehen, dann ja straffällig werden, man muss dich erwischen und dann musst du gegen das urteil des amtsgerichtes berufung einlegen. da ist es doch viel einfacher als besucher einer verhandlung beim amtsgericht zu erscheinen !!!

wenn du dann immer zigaretten zur hand hast , ist es bei der hauptdarstellerin deiner feuchten träume leicht in den pausen mit ihr ins gespräch zu kommen.


@ doofmannsgehilfe

darum ging es bei diesem prozess nicht, da muss der kläger wohl eine zivilrechtliche klage anstrengen

@ friseur

das hat uns auch verwundert, der anwalt vom beklagten und der beklakte hätten ja sonst auch das angebot einer einstellung nach § 153 stpo angenommen
es geht wie gesagt nicht um die einzelnen punkte, die in der artikelbeschreibung aufgezeichnet sind , sondern um den gesamtkonsenz , der daraus erweckt wird.
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  #4  
Alt 21.02.2007, 08:04
Game`N Fun Game`N Fun ist offline
 
Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 1.824
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Viele schreiben bei ebay ja auch. Privatperson laut Eu recht.........alles schwachsinn.
Wenn einer öfters was anbietet, weil er einen alten Koffer gekauft hat um gewinn zu erzielen ect. ist er nicht mehr Privat. Und auch als Privatperson ist man in der Haftung.
Bin gespannt wie dies ausgeht
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  #5  
Alt 21.02.2007, 11:20
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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Zitat:
Zitat von Game`N Fun Beitrag anzeigen
Viele schreiben bei ebay ja auch. Privatperson laut Eu recht.........alles schwachsinn.
Wenn einer öfters was anbietet, weil er einen alten Koffer gekauft hat um gewinn zu erzielen ect. ist er nicht mehr Privat. Und auch als Privatperson ist man in der Haftung.
Bin gespannt wie dies ausgeht
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Beim Verkauf geht es meines Wissens nach um Gewährleistung und Garantie.
Richtig ist dass Vielverkäufer bei ebay Gefahr laufen, als gewerbliche Anbieter zu gelten und somit u.a. auch steuerrechtliche Folgen zu tragen haben.
Zur Richtigstellung @ Privatperson biete ich folgendes an:

„Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen.“(*) UND
„Grundsätzlich ist bei einem Kaufvertrag die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. Was ein Sachmangel ist definiert sich aus § 434 BGB:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“(*)
(*) QUELLE:
www.internetrecht-rostock.de
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
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