Zitat:
Zitat von Maulende Myrrte
Der MVBN-Sportausschuss hat den Einspruch des Vereins wegen Nichtzuständigkeit einstimmig abgelehnt und sich dabei auf Nr. 19 Abs. 3 der Internationalen Spielregeln (S 1) berufen, wonach die Entscheidung des Schiedsgerichtes endgültig ist.
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Danke für die Antwort, irgendwie hatte ich es fast befürchtet, dass es einen Passus gibt, der das Thema in dieser Richtung absichert...
@Bärliner: Ich mag mich ob meines altersbedingten Gerechtigkeitssinns täuschen, aber könnte es bei Betrachtung des vorliegenden Falls ggfs. sein, dass dann an dieser Stelle durchaus eine Ungerechtigkeit entsteht, die eine Regelüberprüfung erfordert?
Denn faktisch wurde hier doch wie bei einer Tatsachenentscheidung entschieden, weil scheinbar alle hier beteiligten Schiedsgerichtsmitglieder (inkl. durchaus prominenter "alter Hasen") die Regeln nicht kannten und entsprechend eindeutig Unrecht gesprochen wurde, dessen Gültigkeit dann auch noch von den Spielregeln abgesichert wird?