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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 30.01.2011, 20:11
Carsten Mertens Carsten Mertens ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Ort: B-5020 Malonne
Beiträge: 1.051
Carsten Mertens eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Ok,dann mal hier nun die Auflösung:
ich habe mal im September 2010 im facebook als Pseudo geschrieben dass wenn man nicht Familienmitglied oder im Freundeskreis des belgischen Nationalcoachs Jean-Pierre Jacob ist,man keine Chance hat für's Vaterland zu spielen. Nicht mehr,nicht weniger!
Bösartig ist das auch nicht, nur einfach die Wahrheit!
Nun hat er mich im Januar deswegen tätlich angegriffen, beim Einspielen, vor ca 40 Leuten.
Da einige Kinder in der Halle waren habe ich es unterlassen mich zu wehren.
Nun habe ich ihn beim belgischen Minigolfverband angezeigt.
Daher die Frage was ein Minigolfer zu erwarten hat wenn er einen anderen tätlich angreift.
__________________
carstenmertens@hotmail.com
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  #2  
Alt 30.01.2011, 21:16
Benutzerbild von Keks
Keks Keks ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 3.236
Standard

Zitat:
Zitat von Carsten Mertens Beitrag anzeigen
Ok,dann mal hier nun die Auflösung:
ich habe mal im September 2010 im facebook als Pseudo geschrieben dass wenn man nicht Familienmitglied oder im Freundeskreis des belgischen Nationalcoachs Jean-Pierre Jacob ist,man keine Chance hat für's Vaterland zu spielen. Nicht mehr,nicht weniger!
Bösartig ist das auch nicht, nur einfach die Wahrheit!
Nun hat er mich im Januar deswegen tätlich angegriffen, beim Einspielen, vor ca 40 Leuten.
Da einige Kinder in der Halle waren habe ich es unterlassen mich zu wehren.
Nun habe ich ihn beim belgischen Minigolfverband angezeigt.
Daher die Frage was ein Minigolfer zu erwarten hat wenn er einen anderen tätlich angreift.
Dann solltest du aber in den belgischen Statuten nachlesen, oder??? Theoretisch könnten
diese dann doch abweichen.....
__________________
EDIT..... .....aber nur für einen Vereinskollegen!

www.vfm-bottrop.de
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  #3  
Alt 31.01.2011, 05:52
Benutzerbild von biker
biker biker ist offline
Heulsuse
 
Registriert seit: 08.12.2006
Ort: Lippe/Deutschland
Beiträge: 169
Standard

Zitat:
Zitat von Keks Beitrag anzeigen
Dann solltest du aber in den belgischen Statuten nachlesen, oder??? Theoretisch könnten
diese dann doch abweichen.....
Ist Belgien denn nicht internatinal ?????
__________________
Gutes Rad ist teuer. Aber kommt Zeit, kommt Rad.
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  #4  
Alt 01.02.2011, 15:14
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
Standard

Komische Nationaltrainer habt ihr da in Belgien... wie auch immer, deiner Schilderung ist zu entnehmen, dass es dazu wohl keine Schiedsrichterentscheidung gibt. Das zitierte D + 5 (laut Regelwerk, sofern es in Belgien auch gilt) ist zunächst einmal eine Schiedsgerichtsentscheidung.

Schiedsgerichtsentscheidungen sind (so hat das neulich zumindest irgendein DMV-Funktionär dargestellt) grundsätzlich endgültig. D. h. wenn ein Schiedsrichter die Szene mitbekommen, aber nicht direkt was unternommen hat, hättest du während oder direkt nach dem Turnier beim Schiedsgericht protestieren müssen.

Offen bleibt in deiner Schilderung auch, ob es sich um eine offizielle oder eine nicht offizielle Einspielzeit gehandelt hat. Dinge, die nicht innerhalb der offiziellen Einspielzeit passieren, sind grundsätzlich erstmal irrelevant.

Ich fürchte, dass du in diesem Fall jetzt ziemlich schlechte Karten hast. Du müsstest ein Verbandsverfahren anstrengen, von dem man nicht weiß, ob es, da ja der Nationaltrainer der Beklagte ist, überhaupt von den zuständigen Stellen verfolgt wird. Dann brauchst du auch noch jemanden, der in diesem Verfahren zu deinen Gunsten aussagt und die Verbandsoberen überzeugt. Und dann brauchst du noch Verbandsobere, die im Nachhinein aufgrund einer Zeugenaussage eine Sperre gegen einen verdienstvollen Sportskameraden aussprechen. Wie gesagt, ziemlich schlechte Karten.
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  #5  
Alt 02.02.2011, 06:11
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Was in Belgien tatsächlich gilt, vermag ich nicht zu beurteilen. Nach dem, was gelten müsste (weil international einheitlich), hat Stephan mit seinem ersten Teil absolut Recht. Wenn's vor Ort nicht geahndet wurde, ist die Sache erst einmal erledigt.

Was die weiteren Möglichkeiten angeht, wäre zu prüfen, wie die Verfahrenswege in Belgien geregelt sind. D.h. ob es überhaupt die Möglichkeit eines sportgerichtlichen Verfahrens gibt. Falls nicht, bliebe nur der Weg über das Zivil- und Strafrecht. Ob es das aber Wert ist, weiß ich nicht wirklich.
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