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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 09.03.2011, 16:14
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Registriert seit: 18.12.2006
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@ abz

Schaue dir bittenoch mal meine ersten Kommentare an,

Ich frage doch nur, ob auch Lebensmittel , die eigentlich nicht als alkoholisch gekennzeichnet , die abertrotzdem solchen enthalten, auch unter das verbot fallen.

Dann werde ich aber gleich von einigen persönlich angefeindet.

Dabei sollte es doch im Interesse aller sein, solche Dinge abschliessend zu klären, oder möchtest du für ein paar Monate gesperrt werden, weil jemand die Regel mal konsequent auslegt und dir persönlich mal etwas will.

Geht ja jetzt rein theoretisch, wenn du ein paar Bananen oder zb Traubensaft mit zum Training auf die Anlage nimmst ( traubenschorle wäre auch so etwas ) .

Also noch mal an die offiziellen, wie ist das mit den alkoholischen Lebensmitteln gemeint !

Und dann fasst das doch bitte auch irgendwo schriftlich ab, damit man es auch lesen kann.
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  #2  
Alt 09.03.2011, 16:18
Benutzerbild von opc
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ pommes

Wenn ich ins Regelwerk schaue , dann muss ich dir recht geben.

Dem sind sich hier viele wohl nicht bewusst.

Bei uns gilt die absolute 0,0 Promille Grenze und jede Art von Alkohol in Lebensmittel darf nicht mitgeführt werden, zumindest nicht während des Trainings und des Turniers , ansonsten kann man nämlich disqualifiziert und für 6 Monate gesperrt werden .

Wenn derverband das so nicht will, dann darfer das auch nichtvso ins Regelwerk schreiben !
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  #3  
Alt 10.03.2011, 07:31
Landei Landei ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@ pommes

Wenn ich ins Regelwerk schaue , dann muss ich dir recht geben.

Dem sind sich hier viele wohl nicht bewusst.

Bei uns gilt die absolute 0,0 Promille Grenze und jede Art von Alkohol in Lebensmittel darf nicht mitgeführt werden, zumindest nicht während des Trainings und des Turniers , ansonsten kann man nämlich disqualifiziert und für 6 Monate gesperrt werden .

Wenn derverband das so nicht will, dann darfer das auch nichtvso ins Regelwerk schreiben !
Hast Du dich mal gefragt, was die Regel des Alkoholverbots für einen Zweck hat?
Vermutlich den, dass Spieler A im Training aufgrund hohen Alkoholkonsums sein Blase nicht mehr unter Kontrolle hat oder in allen anderen erdenklichen Arten auf- oder vielleicht sogar ausfällig wird.

Ich bin fest der Meinung und würde diese Regel auch als Inhaber einer B-Lizenz immer rein auf den Verzehr und das mitführen von Alkohol in flüssiger Form und nicht niedrig- bis geringstdosierte Alkoholmengen in Nahrungsmitteln und Getränken awenden.

Oder kannst du mir sagen, wer vielleicht mal wg. folgender Dinge bei einem Turnienegativ aufgefallen ist:
- Malzbierrausch
- Hamburgerbrotrausch
- Bananenfaulrausch

Man muss, darüber hat dich ja der BSpW auch schon mal hier in Forum belehrt, auch den Sinn einer Regel verstehen, bevor man sie anwendet oder anwenden will.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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  #4  
Alt 10.03.2011, 09:26
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Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Vermutung

@ landei

Aber du vermutest auch nur und bist dir nicht zu 100 % sicher ;-)

Du machst es jetzt so und ein strengster Verfechter der Guttempler disqualifiziert jemanden der eine Schwarzwälder Kirschtorte verzehrt.

Und das Regelwerk gibt ihm recht .


Deswegen plädiere ich ja auch für eine 0,3 Promille Grenze .

Ich habe Schiedsrichter erlebt, die das Regelwerk extrem streng auslegen.

Ob nun mannschaftseinheitliche Kleidung ( entweder alle im t Shirt, alle mit Jacke oder alle mit Pullover aber nicht einer im Shirt und der Rest mit Pullover )

Notierung einer 7 wegen 1cm zu früh angehaltenen Balles usw.

Nun lasse mal einen solchen Schiedsrichter jemanden mit etwas alkoholischen sehen oder gemeinsam mit den mannschaftskollegen rauchend am Trainingstag beim minigolfkiosk ( der ist ja meist auf der Anlage ) am Tisch sitzen
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Geändert von opc (10.03.2011 um 09:35 Uhr).
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  #5  
Alt 10.03.2011, 09:39
Landei Landei ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@ landei

Aber du vermutest auch nur und bist dir nicht zu 100 % sicher ;-)

Du machst es jetzt so und ein strengster Verfechter der Guttempler disqualifiziert jemanden der eine Schwarzwälder Kirschtorte verzehrt.

Und das Regelwerk gibt ihm recht .
Ich bleibe bei der Unschuldsvermutung, bis mir eine andere Regelauslegung übermittelt wird.

Und außerdem kann und wird kein Oberschiedsrichter eine gesamte Teilnehmerschar zur Alkoholreihenuntersuchung schicken. Und kein Oberschiedsrichter wird eine Banane auf ihre chemische Zusammensetzung zur Untersuchung einsenden. Wenn sich aber jemand eine Pulle Bier an den Hals hält, ist das sehr wohl erkennbar und zu ahnden.
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  #6  
Alt 10.03.2011, 09:58
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@landei

Da gibt es nichts auszulegen,
Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch.

Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.


alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen

Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ?

Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol !
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  #7  
Alt 10.03.2011, 10:05
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@bärliner

Aber nur wenn der Bereich abgegrenzt ist

Wenn die gesamte Anlage für Zuschauer freigegeben ist , ist es auch der gesamte anlagenbereich!

Ansonsten sagst du nichts anderes als ich, und darüber sind sich hier viele sicher nicht bewusst !

Eierlikörtorte kann zur Disqualifikation und 6 Monaten Sperre führen, es muss dich nur jemand ärgern wollen.


Und da bärliner gerade auf dem feststellungskatalog hinweisst, lasst euch nicht mit mp3 Playern erwischen, und die waren zwischendurch ( nach dem pistenpläne erlaubt wurden) erlaubt.
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  #8  
Alt 10.03.2011, 10:34
Landei Landei ist offline
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@landei

Da gibt es nichts auszulegen,
Lese dir mal den betreffenden Punkt 17 (1)) der sportordung durch.

Wahrend des Wettkampfs und des offiziellen Trainings ist jede Form von Doping streng verboten, ebenso das mitführen, konsumieren und spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Ausserdem ist das rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.


alles ganz klar geregelt ohne irgendwelche toleranzgrenzen

Einzig und allein über den Begriff auf der Anlage kann man streiten, gilt dies nur für den Bereich der die bahnen betrifft oder auch den gastrobereich soweit vorhanden oder das gesamte Grundstück einer Anlage , also ab betreten des Eingangsbereiches ?

Aber von wegen Alkohol bezieht sich nur auf Flüssigkeiten sehe ich da nichts, auch nicht auf ausgewiesenen Alkohol !


Wenn es jemand schafft, nur von Schwarzwälder Kirsch so besoffen zu werden, dass es auffällt, dann kann man ihn entsprechen bestrafen. Aber ich glaube nicht, dass es so weit kommt. Und bis dahin ist es meine Ermessenssache. Und wenn jemand anderer Meinung ist als amtierender Schiedsrichter, dann soll er doch sein, Verständnis darf er dann aber nicht erwarten.
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  #9  
Alt 10.03.2011, 09:49
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
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Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
.

1) Ob nun mannschaftseinheitliche Kleidung ( entweder alle im t Shirt, alle mit Jacke oder alle mit Pullover aber nicht einer im Shirt und der Rest mit Pullover )

2) Nun lasse mal einen solchen Schiedsrichter jemanden mit etwas alkoholischen sehen oder gemeinsam mit den mannschaftskollegen rauchend am Trainingstag beim minigolfkiosk ( der ist ja meist auf der Anlage ) am Tisch sitzen
zu 1) das ist völliger Quatsch, Hauptsache es steht der Vereinsnahme drauf oder es ist das Vereinswappen drauf, was nicht geht ist, einer spielt im roten ein anderer im gelben T-shirt, viele Vereine haben ja je nach Mannschaft verschiedene Vereinsfarben, für Pokalturniere ist auch dieses wiederum völlig egal.

zu 2)
Der Trainingstag ist kein offizielles Training (außer Samstag 1.BL und bei DM's die Tage an denen die Anlage für's Publikum gesperrt ist, somit kannst rauchen, saufen wo immer Du willst.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #10  
Alt 10.03.2011, 09:56
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
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Beiträge: 1.284
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@ opc:
Ist schon doof, wenn derjenige, der sich so sehr vor einer strengen Auslegung der Regeln fürchtet, die Regeln selbst nicht mal richtig kennt.
Rauchen am Kiosk ist nicht verboten, denn das Rauchverbot bezieht sich nur auf die Anlage. Und was Anlage ist, wird im Beschluss- und Feststellungskatalog definiert.
Und wenn ein strenger OS den Verzehr der Eierlikörtorte verbietet, dann ist das im Sinne der Regeln sicherlich stark überzogen, aber eben auch nicht falsch. Jedenfalls würde ich das eher als richtig empfinden, als wenn ein OS einen erkennbar alkoholisierten Spieler weiterspielen lässt, um das andere Extrem zu nennen.
Wie hier schon von vielen geschrieben wurde, geht es um den Gesamteindruck, den unsere Sportler in der Öffentlichkeit hinterlassen. Und da es immer welche gibt, die von alleine nicht darauf kommen, was da so erwartet wird, muss es eben Vorschriften geben, mögen sie dem Einzelnen passen oder nicht.
Ich kann nichts dafür, dass unsere Turniere mitunter 6 Stunden oder länger dauern. Aber da muss ich mich eben damit abfinden, dass ich diese 6 Stunden kein Bier trinken darf. Wenn ich das nicht aushalte, muss ich eben zum Fußball wechseln, wo ich nach spätestens 2 Stunden wieder nachtanken kann. Nur auf solche Merkmale einer bestehenden Sucht kann der Sport keine Rücksicht nehmen.
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