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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 29.03.2011, 19:48
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Verbot

BVB

Wenn du richtig liest, schreibe ich immer wieder, das es zwischen nichts trinken und saufen noch einige Abstufungen gibt!

Und ich habe nur gesagt, dass ich von generellen verboten nichts halte und das man mit strengen verboten bei der Jugend nichts erreicht !

Nirgends schreibe ich, dass jemand sich betrinken ( im Sprachgebrauch des gemeinen minigolfers besaufen soll ) ;-)

Toleranz in allen Bereichen ist nicht immer einfach ( sie erfordert ja meist Rücksicht von beiden Seiten ) aber wenn sie funktioniert die beste Form des Zusammenlebens!
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #2  
Alt 29.03.2011, 19:56
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Nehmen wir mal hypothetisch an: es gelte 0,3 Promille
was würde passieren: viele trinken ihr Bierchen oder noch eines und und und, wer soll denn das kontrollieren, das würde von uns Deutschen doch ganz schnell ausgenutzt, da kontrollen nicht machbar sind, Atemalko-tester gut wär machbar ist aber nicht rechtsverbindlich, Blutproben ohne Straftatbestand nicht gestattet (Stichwort Körperverletzung)

Da ist 0,0 viel geeigneter für Kontrollen, zumindestens hat sich ein Alkotest erübrigt sowie jmd die Flasche ansetzt und trinkt.

Wohin solche Grenzregelungen führen hat man ja eindrucksvoll bei Kay gesehen. Alko zwichen den Runden erlaubt, während der Runde nicht - aber er dachte ja er kann sich darüber hinweg setzen es würde ja schon keiner was sagen. Leider weit gefehlt.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #3  
Alt 29.03.2011, 20:09
Benutzerbild von ER-IST-DER-BESTE
ER-IST-DER-BESTE ER-IST-DER-BESTE ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 17.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 371
Standard

Kayser wusste zu dem Zeitpunkt ja garnichts vom verbot! !!!
__________________
auch Wasser ist ein edler Tropfen, mischt man ihn mit Malz und Hopfen
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  #4  
Alt 29.03.2011, 20:22
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Pinkydiver


Alkomat hätte vorm Sportbericht rechtsverbindlichkeit zumindest ist das in anderen ländern so.

Also kann man die Grenze durchaus kontrollieren, jetzt kannst du ja wie gesagt auch Alkohol trinken, nur darf dich dabei meinetwegen, wobei ich würdeesglatt darauf ankommen lassen. Stehterst einmal Aussage gegen Aussage unfassbar dann recht ! Im Zweifel für den angeklagten, kayser könnte jetzt also sagen, daswar kein Alkohol, das war Saft, nur in einer Bierflasche und das sogar von alkoholfreiem Bier !

Jetzt will ich mal sehen, wer das Gegenteil beweisen will.

Leider hat er kein Protest eingelegt ;-)



Wie er ist der beste schon anführt Kaiser wollte sich nicht uberei. Verbot hinwegsetzen, er wusste von diesem verbot überhaupt nichts!

Hätte so ziemlich jedem deutschen passieren können, weil nicht nur ich gedacht habe , das alkohol erlaubt ist bzw geduldet wird !

Und ich und auch andere dann keinen Unterschied zwischen in der runde und zwischen den runden gesehen haben !
__________________
www.minigolfprofi.de
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  #5  
Alt 29.03.2011, 21:56
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen

Alkomat hätte vorm Sportbericht rechtsverbindlichkeit zumindest ist das in anderen ländern so.


Wie er ist der beste schon anführt Kaiser wollte sich nicht uberei. Verbot hinwegsetzen, er wusste von diesem verbot überhaupt nichts!

Hätte so ziemlich jedem deutschen passieren können, weil nicht nur ich gedacht habe , das alkohol erlaubt ist bzw geduldet wird !

Und ich und auch andere dann keinen Unterschied zwischen in der runde und zwischen den runden gesehen haben !
Alkomat ist noch nicht mal im Straßenverkehr rechtsverbindlich !! Da Führen von PKW unter Alkohol eine Straftat ist, kann die Blutprobe erzwungen werden., Beim Minigolf wäre es keine Straftat, somit ist keine Kontrolle möglich, eindeutig wäre es nur bei hohen Alkoholkonzentrationen, ob 0,2 oder 0,4 kann kein Atemalkotester zweifelsfrei messen !!!!!

Das kann nicht jedem passieren, da die meisten nicht während des Turniers saufen müssen, und jeder aber auch jeder BAhnengolfer sollte wissen, das Alkohol verboten ist, und selbst wenn er es wirklich nicht weiß schützt das nicht vor Strafe. Allein das verlassen der Anlage hätte schon gereicht um ihm ein D zu verpassen auch ohne Alk.
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  #6  
Alt 29.03.2011, 22:16
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Auszug aus der Webseite österreichische Nada


Einzelne Sportverbände verbieten Alkohol im Wettkampf. Dies betrifft vor allem Konzentrationssportarten. Einige Sportverbände geben Grenzwerte an, in anderen gilt bereits jeder Nachweis als Dopingverstoß. Der Nachweis erfolgt durch Atemstests und/oder Blutproben.


Aber ich kann ja nicht lesen.


Zum Thema rauchen, wenn die Anlage ohne besondere Absperrung für Publikum/ Zuschauer freigegeben ist, dann gilt der gesamte Bereich der Anlage- nicht nur der Bahnen- als


Steht irgendwo in der sportordnung ganz versteckt ;-)

Da steht auch, das mp 3 Player als konzentrationshilfe angesehen werden und deshalb verboten sind, sind ohrstöpsel als solche auch verboten ?


Auch hier kann ich wohl nicht lesen.



Das Problem ist ein ganz anderes, unsere sportordnung muss man eigentlich wie Gesetze lesen und die lassen eigentlich keine Deutungen zu sondern werden ausgelegt, wie es dort steht, auch wenn man eigentlich etwas andres wollte es aber leider anders oder falsch formuliert hat.

Und genauso muss man unsere sportordnung lesen.
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