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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #6  
Alt 23.06.2011, 15:06
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Freigabe entscheidet, nicht Kündigung

Zitat:
Zitat von Laubigw13 Beitrag anzeigen
Hallo,
du kannst jetzt bei deinem Verein mit sofortiger Wirkung kündigen, dann darfst du bis zum 1. Sep zuschauen und ab da für einen neuen Verein aufschlagen.
Kündigst du jetzt bis Ende Juni, auf den letzen Augusttag dann kannst du bis dahin für deinen alten Verein spielen und ab 1. Sep. für den neuen.
Kündigst du erst am 1. Juli kann der Verein dich freigeben zum 1. September, er muss es aber nicht.Somit müstest du noch ein weiteres Jahr für ihn spielen oder eben zuschauen.
Solltest du eine interne Vereinssperre oder vllt. noch Schulden bei deinem Verein haben, kann er die Freigabe solange blockieren, auch bei Kündigug bis Ende Juni, bis alles abgegolten ist.
"Kündigung" ist nicht gleich Antrag auf Freigabe und ersetzt diesen nicht!
Im "Verbandsrecht" gilt nur die Freigabe!
Das hatte Lenny auch sinngemäß schon geschrieben, bzw. gemeint.
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de

Geändert von awhw (23.06.2011 um 15:59 Uhr). Grund: Pisa
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