Vereinswechsel sind nur zum 31.08./01.09. möglich. Dies gilt auch bei einem Ausschluss aus dem alten Verein.
also, dann würde man also doppelt bestraft, erst vereinsausschluss und dann darf man nicht mehr spielen.
nicht jeder vereinsausschluss muß automatisch berechtigt sein, oder.
p.:s
ist nur eine rhetorische frage, hat nichts mit mir und meinem verein zu tun