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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 19.11.2011, 18:12
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
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Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Ich habe ganz oft 0,3 promille vorgeschlagen ( und die bitte durch überprüfung per atemkontrolle )
Wer soll das zuverlässig kontrollieren, wer soll dazu berechtigt sein mit irgendwelchen Geräten, die ungenaue Werte liefern (Alkotester, wie sie in der TV Werbung angeboten werden, da kann ich auch per Geruchsprobe willkürlich entscheiden) bzw. wer soll geeichte Geräte wie sie die Polizei hat bezahlen und dann wäre im Grenzfall immer eine Blutprobe erforderlich die nicht gerade billig ist und die von einem Arzt vorgenommen werden müßte und zeitnah erfolgen müßte. Im fFalle daß der Wert unter den 0,3 liegt blieben die Kosten beim Verband.

----> was folgt daraus = undurchführbar, dann lassen wir es doch besser bei 0,0 so hat ein Schiri wenigsten eine Handhabe wenn er jmd. zweifelsfrei Alkohol trinken sieht.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #2  
Alt 20.11.2011, 14:07
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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wenn im regelwerk steht, dass 0,3 Promille erlaubt sind und diese per atemkontrollgerät durch das Schiedsgericht kontrolliert werden können, dann hat jeder auch damit zu leben .

außerdem muss man ja dann auch nicht gleich 6 Monate sperre geben , da kann man ja auch nach Alk Gehalt variieren , mir ist diese sperre genau wie die für rauchen viel zu hoch , das steht ja in keinem Verhältnis zu den anderen strafen.


und wie schon mal gesagt, beim fussball finde ich überhaupt nichts zum Thema Alkoholverbot, da gibt es immer nur Kampagnen aber kein verbot und die bekommen bestimmt auch Zuschüsse vom bmi
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  #3  
Alt 20.11.2011, 14:19
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
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Beiträge: 2.599
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Ob jetzt im Regelwerk irgendein Wert steht oder nicht ist doch vollkommen egal soweit ich mich erinnere bin ich als Schiedsrichter nicht berechtigt eine Alkoholprobe zu machen.
Ich kann einem Spieler der meines Erachtens alkoholisiert ist das Startrecht verweigern oder ihn disqualifizieren wenn ich sehe das er Alkohol zu sich nimmt, Alkoholproben sind nur der Polizei verbehalten.
Viel wichtiger ist aber das wenn ich mitbekomme das einer alkoholisiert ist das ich versuche ihm am Auto fahren zu hindern.
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  #4  
Alt 20.11.2011, 22:12
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard Test

@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
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  #5  
Alt 20.11.2011, 22:27
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@goligem

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch ! !!!
Mann Oliver, begreif doch mal das daß nicht durchführbar ist, Atemalkotests sind nur ein Anhaltspunkt kein endgültiger Beweis. Der kann nur durch eine Blutprobe ermittelt werden. Wer soll die Kosten tragen??? Im falle einer positiven Probe der Täter sonst der DMV, also das wird nicht passieren, denn das ist richtig teuer
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  #6  
Alt 21.11.2011, 07:35
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opc opc ist offline
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Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .

Da du dich per Mitgliedschaft im dmv diesen Regel unterwirfst , ist das Regelwerk für den minigolfsportler bindend .

Deswegen kann der dmv , dir auch die Teilnahme an Turnieren ( minigolf ) verbieten . Es zwingt dich nämlich niemand Mitglied im dmv zu sein.

Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-)

Und wenn im dmv jemand an wichtiger stelle meint Alkohol ist Doping im minigolfsport, dann sollte man es auf die nada liste setzen lassen, dann wird das auch kontrolliert !

Aber das will man anscheinend ja nicht .
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  #7  
Alt 21.11.2011, 14:35
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pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
Dirk ,

Wenn der dmv den atemalkoholtest ins Regelwerk aufnehmen würde, dann wäre dies der endgültige Beweis .
Und wenn man jetzt sagt, wir wollen, dass du pustest und du weigerst dich, dann kann der dmv auch dafür eine Strafe ins Regelwerk schreiben, wenn er das will .

Das wäre also durchaus machbar ;-) .
Du irrst leider erneut:
Atemalkotests sind rechtlich nicht bindend, noch nicht mal Im Straßenverkehr, zeigt das Ding über dem Grenzwert an, gehts zur Blutentnahme, genauso wäre das im Minigolf auch --> nochmal die Frage wer soll das bezahlen (immer Arzt anwesend für solche Fälle oder sofortige Fahrt zum Arzt mit begleit-person, von den Analysekosten mal ganz zu schweigen. ca 25 Euro je Probe auf der der DMV sitzen bleiben würde wenn das Ergebnis unter dem Grenzwert ist. Weitere zivilrechtlich durchsetzbare Forderungen an den Schiedrichter und/oder den Verband sind auch nicht auszuschließen. Das ist das gleiche wenn Dir ein Schiri bei 15 Grad und Sonne verbieten würde Wetterkleidung zu tragen, das ist auch nicht durchführbar. Ziehst Du sie aus erkältest Dich kannst Du den Schiri persönich haftbar machen, das traut sich keiner

Ach übrigens ein geeigneter Alcotester z.B von Dräger kostet 600-700 Euro zzgl. 45 Euro für 100 Mundstücke und jeder Schiedsrichter müßte dann in der Anwendung dieses Gerätes geschult werden.

Somit wirst auch Du einsehen müssen, daß das nicht durchführbar ist da es schon den finanziellen Rahmen des DMV sprengen würde.
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  #8  
Alt 21.11.2011, 14:21
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cash cash ist offline
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
@goligem

Wenn im Regelwerk 0,0 steht und du nicht kontrollieren darst , dann bringt es doch gar nichts!

Jeder , der trinkt kann nämlich sagen, dass er nicht getrunken hat und dann steht Aussage gegen Aussage !

Also wäre die Regeländerung auf 0,3 und auch die Aufnahme des Testes per atemalkomat ins Regelwerk durch sogar strenger als jetzt , oder sehe ich das falsch !

Denn, was bringen regeln , die eh keiner kontrolliert und anscheinend ja auch gar nicht kontrollieren darf :-)

Das mit dem führen von Kfz sehe ich übrigens genauso !!!
...und damit Dein Regelwerk, welches ja kurz sein soll, noch weiter aufgebläht wird müssen ja auch sämtliche mögliche Alkotestgeräte aufgeführt sein, damit ich nicht mit einem falschen kontrolliert werde.

... was ist, wenn ich ein zweites eigenes Testgerät dabei habe, welches evtl. 0,28 anzeigt und das vom Schiedsrichter benutzte 0,31 anzeigt. Die Diskussion möchte ich als Schiedsrichter nicht führen.

... und wer bezahlt die ganzen Geräte?
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