Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Quo Vadis, Minigolf?

Quo Vadis, Minigolf? Wie geht´s mit unserem Sport weiter? Hier ist jede Menge Platz für Visionen und Innovation. Wie kann Minigolf mit den Trendsportarten als Konkurrenz mithalten? Wie begeistere ich Jugendliche fürs Minigolfen? Was findet Ihr toll an der Verbandsarbeit, was weniger toll? Es gibt soviel Gutes - Hauptsache, man tut es. :)

Umfrageergebnis anzeigen: (Bei Zustimmung bitte anwählen) Eine 0,3 Promille-Grenze beim Minigolf...
...fände ich gut. 20 27,40%
...lehne ich ab. 40 54,79%
...würde uns mehr Mitglieder bringen. 5 6,85%
...wäre nicht gut unseren Sport. 17 23,29%
...ist ein wichtiges Thema. 7 9,59%
...wäre nur (zu) schwer umsetzbar (Stichwort Kontrollen). 22 30,14%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 73. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.11.2011, 02:22
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

@OPC
auch mitten in'ne Nacht fällt Dir nix neues ein, schon traurig
alkoholische Getränke sind übrigens Flüssigkeiten bei denen Alkohol auf der Inhaltsstoffliste explzit mit der enthaltenen Menge (% oder g/l) angegeben sind. Fruchtsäfte gehören nicht dazu!!!

warum kritisierst Du Schiris die was erlauben das andere verbieten, ist doch in jeder Sportart so, wo jmd was bewerten entscheiden muß. Im Fußball pfeifen auch manche kleinlich Fauls bei anderen muß erst einer mit der Bahre abtransportiert werden, bevor ein Pfiff ertönt. Damit muß man einfach leben, wenn de das nicht willst spiele Hosentaschenbillard
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.11.2011, 02:46
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
@OPC
auch mitten in'ne Nacht fällt Dir nix neues ein, schon traurig
alkoholische Getränke sind übrigens Flüssigkeiten bei denen Alkohol auf der Inhaltsstoffliste explzit mit der enthaltenen Menge (% oder g/l) angegeben sind. Fruchtsäfte gehören nicht dazu!!!


0,2 promille durch fruchtsaft wäre also erlaubt, von bier aber nicht ? und wo hast du dein wissen her ! ich habe diese begriffsbestimmung bisher nicht gefunden.



warum kritisierst Du Schiris die was erlauben das andere verbieten, ist doch in jeder Sportart so, wo jmd was bewerten entscheiden muß. Im Fußball pfeifen auch manche kleinlich Fauls bei anderen muß erst einer mit der Bahre abtransportiert werden, bevor ein Pfiff ertönt.

das sind aber tatsachenentscheidungen ( beispiel abseits, die regel ist immer gleich und manchmal gibt es fehlentscheidungen, aber kein schiedsrichter wird sagen, ich pfeife abseits generell erst wenn der spieler ein halben meter im abseits steht ;-) ) aus dem spiel heraus, bei fest definierten regeln ( schuhwerk, platzgröße usw. ) sind ja auch klare anweisungen gegeben , an die sich die schiedsrichter halten.

Damit muß man einfach leben, wenn de das nicht willst spiele Hosentaschenbillard


anscheinend haben in den letzten 20 jahren etwa 6000 spieler diese wahl getroffen , ob das nun am alkoholverbot oder an anderen regel- bzw spieländerungen - ligenbetrieb usw

und wenn das noch 3700 tun bist du auf jeden fall der beste
.....
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.11.2011, 02:53
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

was Du gefunden hast oder nicht ist schnuppe
Alkoholische Getränke müssen in der EU also solche gekennzeichnet werden und der Alkoholgehalt angegeben werden (EU Verordnung kannste Googeln), ist das nicht erfolgt wie bei dem von Dir 156x zitierten Fruchstaft, ist das im Sprachgebrauch kein alkoholisches Getränk, ist doch ganz einfach. Durch Apfelsaft 0,2 Promille zu bekommen schafft kein Mensch bei mehr als 10 Liter Flüssigkeitsaufnahme innerhalb ner 1/4 Stunde. Da haste schon viel früher alles wieder raus gekotzt.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.11.2011, 02:59
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

ich habe gegoogelt und bei getränken muss der alkoholgehalt erst angegeben werden , wenn er über 1,2 % liegt.

daraus zu schliessen, dass getränke unter dieser grenze nicht alkoholisch sind, ist jetzt deine interpretation.

ich würde sagen , sie sind nur nicht kennzeichnungspflichtig ! das ist schon ein unterschied

aber ich habe jetzt noch was zum thema 0,0

Auch der Körper produziert selbst Alkohol. Der Blutspiegel liegt bei ungefähr 0,03 Promille, das sind bei einem etwa 80 kg schweren Menschen circa 1,68 Gramm reiner Alkohol. Welchen Zweck der Alkohol im Körper erfüllt, ist zur Zeit noch nicht genau bekannt.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.11.2011, 12:58
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard eu recht

pinky

beim lesen der rechtsvorschriften kam mir meine ausbildung mal gut zu stehen.

also alkoholische getränke sind alle getränke, die alkohol enthalten.

die eu vorschriften regeln dann die einheitlichen begriffsbestimmungen, was zb bier ist, was wein, was spirituosen.

unter bestimmten bedingungen müssen alkoholische getränke gekennzeichnet werden oder man muss verbauchststeuern auf sie entrichten.

aber nur weil du sie nicht kennzeichnen musst oder keine verbrauchssteuer entrichten musst, ist es deswegen immer noch ein alkoholischen getränk, es fällt halt nur nicht unter die regelung der kennzeichnungspflicht oder der verbrauchssteuerpflicht.

als alkoholisches getränk wird in allen verordnungen jedes getränk bezeichnet, dass einen gewissen alkoholgehalt enthält zb durch destilation oder gärung . darunter fällt auch apfel oder traubensaft , die haben nämlich ihren alkoholgehalt durch gärung.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.11.2011, 13:59
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.544
Standard

wenn alkoholfreies Bier unter 0,5 % Alk haben muß, (meistens hats unter 0,05 % !!!)
da sagt schon der Name daß es kein alkoholisches Getränk ist, da der Alk Gehalt sicher unter dem von Dir nicht näher bezifferten gewissen Alkoholgehalt liegt. Auch der Apfel umd sonstiger Saft hat auch nicht mehr, es sei denn ich keltere ihn selbst

Ist doch auch völlig unerheblich, wieviel Alk irgendwelche Säfte vllt haben oder auch nicht, Du darfs es trinken und damit feierabend, wenn Du das mal endlich begreifen würdest brauchten wir uns hier nicht im Kreis zu drehen und hätten hier nicht mittlerweile den 6 Thread zum gleichen sinnlosen Thema.

Im Minigolf ist der Genuß von Alk verboten, da braucht man nicht weiter zu diskutieren, wem das nicht paßt soll halt was anderes machen, siehe Beitag "DER MÜNCHNER" da kann ich nur sagen "Daumen hoch"
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.11.2011, 14:43
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

wenn "alkoholfreies" bier kein alkoholisches getränk ist,

warum wird dir dann der verzehr verboten ?

oder ist alkoholfreies bier eigentlich gar kein alkoholfreies bier, sondern unterliegt nur nicht der kennzeichnungspflicht !

und das mit dem alkoholfreiem bier ist mehr ein werbeeffekt, den man gut nutzen kann, da man den geringen alkoholgehalt ja nicht ausweisen muss !

eure argumente , die ich bisher allesamt widerlegen konnte, werden ja nicht dadurch besser, dass ihr sie immer wieder wiederholt und das eben nicht nur von einer person sondern von mehreren.

meinetwegen , verbieten wir ruhig auch den verzehr von alkohol während des wettkampfes und ebenso den von zigaretten, dann aber konsequent auch komplett !

außerdem bitte so verfasst, dass es immer gleich gehandhabt wird und die regel so umgesetzt wird, wie sie niedergeschrieben wurde.

hierzu siehe ruhig die regel beim bogensport ( nicht umsonst wurde hier das mitführen , das spielen unter einfluss usw weggelassen )

das mit den zigaretten wird einen ähnlichen effekt haben wie das alkoholverbot, ich rechne dann mit weiteren ca 20 % mitgliederschwund .

aber bei zigaretten möchte dirk kein verbot, ich frage mich warum?

raucht dirk ?

ich rauche und trinke (alkohol) so gut wie nie, also daher könnte es mir ja egal sein, aber wie gesagt, wenn rauchverbot zu 20 % mitgliederschwund führen sollte, so etwas in der art hat auch dirk geschrieben, dann denke ich, hatte das alkoholverbot ähnliche auswirkungen.

und für mich gibt es eben zwischen gar nicht trinken und besaufen noch einen großen unterschied, den man mit einem massvollen umgang mit dem alkohol füllen kann.

in anderen sportarten ( u.a. tennis , fussball ) wird dies übrigens als ziel angesehen, den jugendlichen den alkohol nicht verbieten sondern ihnen einen vernünftigen umgang damit aufzeigen ;-)

das ist in den meisten fällen auch besser als ein verbot, das sich ja oft in die ganz andere richtung auswirkt.
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware