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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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25.08.2013, 15:23
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Anfänger
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Registriert seit: 15.09.2009
Beiträge: 7
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Startplatzvergabe Klauke
Liebe Sportfreunde,
wir, als WBV-Präsidium, werden uns zum letzten Mal öffentlich zu diesem Thema äußern.
Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist.
Wir haben uns beim BGC Ditzingen und dem SF Klauke für unsere erste Platzvergabe entschuldigt und ihnen unsere Umsetzung des Urteils per Mail und mehrmals telefonisch mitgeteilt. SF Klauke meinte daraufhin, er fährt so oder so nach Rodalben, wenn er nicht speilt, dann mache er halt Urlaub.
Wir hoffen nun, dass dieses Thema im Auwi ein Ende nimmt. Des Weiteren haben wir dem BGC Ditzingen und dem SF Klauke ein persönliches Gespräch angeboten.
WBV Präsidium
Bianca Kühnert, Paul Wetzel, Markus Elbe, Oliver Suche, Uschi Krämer, Andrea Laber und Richard Raith
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27.08.2013, 10:46
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Das Ganze erinnert mich irgendwie an die Sache mit der ausgelassenen Bahn !
Da wurden auch Tatsachen geschaffen und deswegen war am Ende niemand mehr zuständig.
Ich persönlich denke ( rein rechtlich gesehen), das WK , nachdem er davon erfahren hatte, dass er erneut nicht nominiert wurde, einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hätte stellen müssen. Und er da auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt hätte. Da in dm Urteil ja wirklich steht, dass die Vergabe der Startplätze , wie in der ersten EMail genannt zu erfolgen hat, in dieser Email werden die Nominierten ja sogar benannt. Wollte der Rechtsausschuss etwas anderes ( sich nicht auf die benannten Spieler beziehen ) hätte er sich nur auf die WBV Bestimmungen stützen sollen.
Was ich persönlich zu dem Thema denke, ist etwas ganz anderes, sicher waren auch in Rodalben nicht alle Startplätze besetzt, Wann war das eine DM zum letzten Mal ???
Einen Spieler mehr hätte die DM sicher vertragen können, und manchmal ist Recht haben und Recht bekommen etwas anderes , aber Größe zeigen , dass kann man dadurch , dass man auch mal Entscheidungen trifft , die sich ausserhalb der Normen bewegen.
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27.08.2013, 16:36
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Azubi
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Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 37
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Günter Schwarz hat alles nötige Bekommen, das hat ihn aber alles nicht interessiert, mit der Bemerkung es sei LV sache.
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27.08.2013, 17:39
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Azubi
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Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von Flügelspielerin
Liebe Sportfreunde,
wir, als WBV-Präsidium, werden uns zum letzten Mal öffentlich zu diesem Thema äußern.
Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist.
Wir haben uns beim BGC Ditzingen und dem SF Klauke für unsere erste Platzvergabe entschuldigt und ihnen unsere Umsetzung des Urteils per Mail und mehrmals telefonisch mitgeteilt. SF Klauke meinte daraufhin, er fährt so oder so nach Rodalben, wenn er nicht speilt, dann mache er halt Urlaub.
Wir hoffen nun, dass dieses Thema im Auwi ein Ende nimmt. Des Weiteren haben wir dem BGC Ditzingen und dem SF Klauke ein persönliches Gespräch angeboten.
WBV Präsidium
Bianca Kühnert, Paul Wetzel, Markus Elbe, Oliver Suche, Uschi Krämer, Andrea Laber und Richard Raith
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Auch jetzt noch versucht sich das Präsidium schön zureden.
Der Fehler wurde nicht bei der ersten Vergabe (00:23Uhr, nach Punkte System) gemacht,
sondern bei der zweiten Vergabe (8:32Uhr, nach Schlagzahl.
Dies wurde nicht gerügt vom DMV-Rechtsausschuss, sondern geurteilt, dass die erste Vergabe vom 30.05.2013 um 00:23Uhr in kraft tritt.
Gerügt wurde das vorgehen des WBV, in der Begründung,
Zitat:
Das Verfahren des WBV Rechtsausschusses ist dahingehend zu rügen, dass es in Form und Inhalt nicht den Verfahrensformen ( § 4 ) und Verfahrensforschriften ( § 5 ) der Rechtsordnung des Württembergischen Bahnengolf Verbandes e. V. genügt. Es Fehlen unter anderem eine Entscheidung über Gebühren und Kosten sowie eine Rechtsmittelbelehrung.
Das Urteil wurde angeblich akzeptiert!
Stimmt auch nicht, sondern man hat hier zum dritten mal eine Platzvergabe gemacht, die keine Rechtsgültigkeit hatte, Siehe DMV Rechtsausschuss Urteil mit Rechtsmittelbelehrung, die hier wiederum vom WBV nicht eingehalten wurde.( die Daten und Liste die man hier genommen hat, haben übrigens mit der Vergabe DM Eternit überhaupt nichts zutun . )
Von Entschuldigung kann auch keine Rede sein, ich wurde nur einmal in Rodalben von Paul Wetzel angerufen am 07.08.13 um 20:18Uhr, wobei er versuchte mich Fertig zu machen.
Unter diesen Umständen auch noch ein persönliches Gespräch anzubieten , nein danke!!!!!!!!!
Unter diesen Umständen werde ich nach 53 Jahren Minigolfen warscheinlich ganz aufhören oder in einem anderen LV spielen, nie wieder für WBV, oder werde mit meiner Frau lieber Urlaub machen. Auch hier zeigt sich wieder mal wie das WBV Präsidium das eine mit dem anderen vermischt hat. (dann macht er halt Urlaub).
Walter Klauke
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28.08.2013, 08:46
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.314
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Ich möchte keine Partei ergreifen, weil man dann schnell zwischen allen Stühlen sitzt und selbst angefeindet wird. Hab ich nicht mehr nötig. Aber eine Geschichte ist mir noch in guter Erinnerung. Walter Klauke hatte mich, als ich noch DMV-Pressemensch war, auf sein damals nächstjähriges 50. Minigolf-Jubiläum angesprochen. Irgendwo hatte ich dann auch veröffentlicht, dass ich auf dieses Ereignis eingehen möchte, mit dem Erfolg, dass in den Tagen darauf das Telefon ständig am Rappeln war, wie ich denn "sowas" machen könne und ob ich denn dies und das nicht wüßte. Herrschaften, hier sind so viele persönliche Befindlichkeiten gegenseitig am Laufen (man kann auch sagen, die Kacke ist am Dampfen), dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass das bei der Nichtnominierung eine große Rolle gespielt hat. Ich habe hier Walter´s Texte verfolgt, die Einlassung des WBV-Präsidiums gelesen sowie das Urteil des DMV-Rechtsausschusses. Spätestens da hören alle Zweifel auf. Insofern finde ich es schade, dass dieses Thema einigen hier lästig wird. Frei nach dem Motto: "Das ändert im Nachhinein auch nichts mehr." Jemand, der sich auf seine 50. DM - Teilnahme gefreut hat, darf das anders sehen.
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02.09.2013, 12:38
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Lieber Walter,
bei allem Verständnis für deine Verbitterung - dass du hier dauerhaft den Eindruck erweckst, der DMV-Rechtsausschuss habe dich, Walter Klauke, in seinem Urteil namentlich für die DM nominiert, geht irgendwann einmal auf die Nerven.
Der Rechtsausschuss hat das nicht getan. Der Rechtsausschuss hat die falsche Rechenweise des WBV gerügt, und das zurecht, wie auch das WBV-Präsidium einräumt.
Zitat:" Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist."
Damit wurde das Urteil umgesetzt. Der DMV und sein Vertreter vor Ort am Turnier hat aufgrund dieser Tatsache keinerlei Handhabe, die WBV-Nominierung zu ändern. Dein Vorwurf gegen den DMV geht absolut ins Leere.
Wie der WBV das Urteil genau umgesetzt hat, erklärt der Beitrag 15 in diesem Thread von Uwe Walther. Diese Rechenweise zu widerlegen, Walter, das wäre nun ein überzeugender Beitrag, um dein Anliegen zu verstehen. Diese Gegenrechnung hast du bislang aber unterlassen und stattdessen immer wieder die gleichen, letztlich nicht nachvollziehbaren Vorwürfe vom Stapel gelassen.
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23.09.2013, 20:44
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Azubi
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Registriert seit: 19.08.2013
Beiträge: 37
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Zitat:
Zitat von Michelino
Lieber Walter,
bei allem Verständnis für deine Verbitterung - dass du hier dauerhaft den Eindruck erweckst, der DMV-Rechtsausschuss habe dich, Walter Klauke, in seinem Urteil namentlich für die DM nominiert, geht irgendwann einmal auf die Nerven.
Der Rechtsausschuss hat das nicht getan. Der Rechtsausschuss hat die falsche Rechenweise des WBV gerügt, und das zurecht, wie auch das WBV-Präsidium einräumt.
Zitat:" Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist."
Damit wurde das Urteil umgesetzt. Der DMV und sein Vertreter vor Ort am Turnier hat aufgrund dieser Tatsache keinerlei Handhabe, die WBV-Nominierung zu ändern. Dein Vorwurf gegen den DMV geht absolut ins Leere.
Wie der WBV das Urteil genau umgesetzt hat, erklärt der Beitrag 15 in diesem Thread von Uwe Walther. Diese Rechenweise zu widerlegen, Walter, das wäre nun ein überzeugender Beitrag, um dein Anliegen zu verstehen. Diese Gegenrechnung hast du bislang aber unterlassen und stattdessen immer wieder die gleichen, letztlich nicht nachvollziehbaren Vorwürfe vom Stapel gelassen.
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Zitat: Schreiben von Andrea Laber, an WBV Präsidium, Walter Klauke und Manfred Friedrich
Betreff: Einspruch BGC Ditzingen
Hallo zusammen,
mit dieser Vorgehensweise bin ich nicht einverstanden!
Der BGC Ditzingen hat mit seinem Einspruch beim DMV-Rechtsausschuss recht bekommen und dies muss auch umgesetzt werden.
Eine Verteilung der vom DMV zugeteilten Seniorenplätze ist bereits am 30.05.2013 durch den WBV-Vizesportwart Senioren erfolgt und wurde mit Mail vom 30.05.2013 um 00:23 Uhr auch offiziell nach außen (Vereine) kommuniziert. In dieser Mail wurde Walter Klauke ein DM-Platz in
Rodalben zugesprochen.
Eine korrigierte Fassung, ebenfalls durch den WBV-Vizesportwart Senioren am 30.95.2013 um
8:32 Uhr verschickt, beinhaltete eine Verteilung der DM-Plätze auf Grundlage einer Schlagzahlwertung. Hier erfolgte der "Austausch" von 2 Spielern, unter anderem Walter Klauke,
mit der Begründung einer schlechteren Gesamtschlagzahl.
Nun hat der DMV-Rechtsausschuss entschieden, dass die Verteilung der Plätze in der korrigierten Mail , die auf einer Schlagzahlwertung gründet, unzulässig ist, da sie den WBV-Durchführungsbestimmungen widerspricht.
Demzufolge tritt die Verteilung der Plätze in der 1. Mail wieder in Kraft.
Einen Tag vor Meldeschluss zum dritten Mal die Plätze für die Deutschen Meisterschaften zu vergeben ist für mich unmöglich.
Wie soll der betroffene Verein - der den Rechtsstreit gewonnen hat - da noch reagieren?
Ich erinnere daran:
1. Am 30.05.2013 um 00:23 Uhr erfolgte durch den WBV-Vizesportwart Senioren eine Verteilung
der vom DMV zugewiesenen DM-Plätze auf die Senioren (Altersklassen) und die nominierten
Teilnehmer wurden namentlich benannt. Indieser Mail, die den betroffenen Vereinen offiziell
zuging, ist Walter Klauke als Teilnehmer benannt.
2. In einer zweiten Mail am 30.05.2013 um 8:32 Uhr erfolgte eine Korrektur der Teilnehmer
(Hann für Klauke, Weißer für Reinhardt) mit der Begründung eines besseren Schlagzahler-
gebnisses. Dies war und ist unzulässig, da allein die Punktewertung zählt (außer bei Punkte-
gleichstand).
3. Der BGC Ditzingen hat daraufhin einen schriftlichen Einspruch per Brief mit Anlagen beim
WBV-Präsidium eingereicht, der in Form und Begründung den Vorgaben entspricht.
4. Die Abstimmung über diesen Einspruch im WBV-Präsidium wurde per E-Mail durchgeführt.
5. Das Ergebnis dieser Abstimmung wurde dem BGC Ditzingen formlos per Mail in einem Satz
mitgeteilt. Eine Begründung fehlt vollkommen, ebenso eine Rechtsbehelfsbelehrung.
6. Der BGC Ditzingen hat daraufhin den WBV-Rechtsausschuss eingeschaltet.
7. Der WBV-Rechtsausschuss hat den Einspruch von Ditzingen ebenfalls abgelehnt. Die
Begründung ist nicht nachvollziehbar bzw.widerspricht den WBV-Durchführungsbestim-
mungen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch hier.
Meine persönliche Anmerkung:
Hier hat doch der WBV mehrfach fehlerhaft gehandelt. Fehler können vorkommen, aber dann
sollte man auch dazu stehen. Und nicht versuchen, diese schönzureden und den Verein, der
Einspruch erhoben hat, diese ausbaden zu lassen.
Der BGC Ditzingen hat beantragt, die Vergabe der Startplätze gemäß des 1. Mail,s vom Sen-
sportwart vorzunehmen. Er hat damit vor dem DMV-Rechtsausschuss Recht bekommen und
damit muss dies auch wie beantragt umgesetzt werden. D.h.,die 1. Verteilung der Startplätze
ist gültig.
Im Übringen muss ich mich doch sehr wundern, dass hier ein Schreiben an den BGC Ditzingen
(29.07.2013) verfasst wurde, ohne dass darüber im WBV-Präsidium diskutiert und abgestimmt
wurde. Anscheinend haben einige immer noch nicht verstanden, wohin Alleingänge führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Laber
(WBV-Sportkoordinatorin)
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24.09.2013, 09:54
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Registriert seit: 26.12.2006
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Zitat:
Zitat von walter klauke
Nun hat der DMV-Rechtsausschuss entschieden, dass die Verteilung der Plätze in der korrigierten Mail , die auf einer Schlagzahlwertung gründet, unzulässig ist, da sie den WBV-Durchführungsbestimmungen widerspricht.
Demzufolge tritt die Verteilung der Plätze in der 1. Mail wieder in Kraft.
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Genau diesen letzten Satz findet man im Urteil des Rechtsasusschusses nicht. Bei aller Wertschätzung von Andrea - hier täuscht sie sich.
Man muss manchmal schon sehr genau lesen.
Wenn man so vorgegangen wäre, dann hätte man das RA-Urteil ignoriert und sich weitere Schwierigfkeiten seitens des WBV eingehandelt. Das Urteil besagte, dass die Plätze nach dem in der Spielordnung vorgegebenen Modus neu berechnet werden musste. Das Ergebnis ist bekannt.
Aus deinem Statement schließe ich, Walter, dass du auch zu keinem anderen Rechenergebnis gekommen bist, sondern nur um alles in der Welt Dinge in das RA-Urteil hineininterpretieren willst, die man so legitimerweise nicht interpretieren kann.. Meinst du wirklich, der Rechtsausschuss hätte eine weitere Ungerechtigkeit zu deinen Gunsten produzieren wollen?
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24.09.2013, 10:08
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Trainingsweltmeister
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Registriert seit: 10.06.2008
Ort: am ***** der Welt....
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Wann seid ihr mit der Diskussion fertig?
Im Jahr 2022 oder so.
Oder wartet ihr bis der Schuldige sich zu erkennen gibt und das Todesurteil vollstreckt werden kann...
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man muß nicht alles wissen, man muß nur wissen wer es weiß!
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24.09.2013, 11:53
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Ehrenfrau
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Im Bergischen Land
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Zitat:
Zitat von cobiandi
Wann seid ihr mit der Diskussion fertig?
Im Jahr 2022 oder so.
Oder wartet ihr bis der Schuldige sich zu erkennen gibt und das Todesurteil vollstreckt werden kann...
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Man hat das Thema öffentlich gemacht, nun will man auch ein eindeutiges Ergebnis für alle interessierten Mitleser präsentieren, wobei das wohl noch sehr weit entfernt ist.
Entschuldigung, hier wird in einigen anderen Threads viel unsinniges, unwichtiges oder was auch immer gepostet. Wen dieses Thema hier nicht interessiert, braucht ja nicht mitzulesen.
Aber hier geht es um eine konkrete Sache, wo scheinbar immer noch verschiedene Meinungen herrschen. Diskussionen sind doch erwünscht!
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